„Gerade jetzt müssen wir uns dafür einsetzen, dass die Schulung bei den Menschen ankommt“, sagte Prof. Dr. Bernhard Kulzer aus Bad Mergentheim in der Mai-Ausgabe. Inzwischen hat sich viel bewegt – ein Update.

Diabetespatienten, die in ein Disease-Management-Programm eingeschrieben sind (Typ 1 oder Typ 2), müssen geschult werden. Das ist die Regel. Dann kam Corona und mit dem Virus eine befristete Sonderregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die am 8. April in Kraft trat: für Schulungen und Dokumentationen im Rahmen der DMP (s. folgenden Kasten sowie Beiträge „Bereit für die
Online-Schulung?
“ und „Alternativen zur Präsenzschulung sind gefordert“)
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Die darin eigentlich verpflichtend verankerten Schulungen wurden durch den G-BA für 2020 ausgesetzt, um mögliche Ansteckungen der Patienten mit SARS-CoV-2 zu verhindern und Arztpraxen so zu entlasten. Diese Ausnahmeregelung traf auch die Diabetes-Schulung empfindlich: Durch die Infektionsschutz-Maßnahmen wegen des Coronavirus können die Patienten ohnehin nicht mehr wie gewohnt im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung geschult werden – und jetzt noch diese Sonderregelung...

„Es gibt dringenden Schulungsbedarf“

Die Sorge war also groß, dass Diabetes-Schwerpunktpraxen keine Schulungsleistungen im herkömmlichen Sinne mehr anbieten könnten – vor allem, weil bis vor kurzem auch nicht klar geregelt war, ob statt der sonst üblichen (Gruppen- und Einzel-)Präsenzschulung in der Praxis auch Online-Gruppenschulungen (Videoschulungen) stattfinden dürfen.

„Es gibt dringenden Schulungsbedarf, wie etwa bei Neumanifestationen bei Typ-1-oder Typ-2-Diabetes, schweren Unter- oder Überzuckerungen“, äußerte sich der Dipl.-Psych. Prof. Dr. Bernhard Kulzer, Vorsitzender der DDG AG Diabetes und Psychologie, im April in einem Interview auf diabetologie-online.de. In dem G-BA-Beschluss gebe es jedoch keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer digitalen Schulung.

Bei den Online-Gruppenschulungen für Menschen mit Diabetes hat sich seither aber einiges getan. Denn: Die DMP-Verträge werden regional zwischen den KVen der Länder und den Krankenkassen verhandelt und darin auch die Regelungen zu den Schulungen festgelegt.

„Unseres Wissens nach gibt es schon erste Lösungen, die auch den Einsatz von Videoschulungen vorsehen“, hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im April auf Anfrage erklärt. In vielen KV-Bezirken, wie in Nordrhein, Westfalen-Lippe, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen sind Video- statt der üblichen Präsenzgruppenschulung bereits genehmigt und werden honoriert (hier finden Sie eine aktuelle Liste der digitalen Angebote aller KVen).

„Patienten nicht allein lassen!“

In einer gemeinsamen Pressemitteilung aller relevanten Player aus dem Diabetesbereich – Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG), Bundesverband Niedergelassener Diabetologen (BVND), Verband der Diabetes Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und diabetesDE – begrüßen sie die ersten Regelungen der KVen zur Videoschulung während der Covid-19-Pandemie. Die DDG nennt sie „Initiativen im Sinne der Patienten“ und fordert „die anderen KV-Bezirke auf, ebenfalls Übergangsregelungen für Diabetespatienten zu verabschieden. Denn wir dürfen Menschen mit Diabetes nicht mit ihren Fragen, Äng-sten und Sorgen allein lassen“, betont die DDG-Präsidentin Prof. Dr. Monika Kellerer.

Die anerkannten strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramme im Rahmen der Diabetes-DMP sind evaluierte Einheiten mit entsprechenden CurriculaDarin sind Ziele und Methodik der Schulung beschrieben. Strukturierte Materialien garantieren zudem die Schulungsqualität für alle Beteiligten. Die Inhalte auf dieser Basis lassen sich auch per Videoschulung gemeinsam mit den Patienten interaktiv erarbeiten, sofern es sich um eine reine Wissensvermittlung handelt, erklären die Diabetesverbände.

„Die Diabetesschulung ist eine der zentralen Säulen einer erfolgreichen Diabetestherapie, denn sie hilft den Betroffenen, ihre Therapie im Alltag eigenverantwortlich umzusetzen“, erklärt die VDBD-Vorsitzende Dr. Nicola Haller. Diabetes erfordere ein hohes Maß an Selbstmanagement und auch die Fähigkeit, Probleme eigenständig zu lösen. „Hierbei benötigen Diabetespatienten professionelle Unterstützung durch eine strukturierte Schulung.“ Arzt und Patient müssten jetzt gemeinsam und nach der individuellen Ansteckungsgefahr entscheiden, ob und in welcher Form eine Schulung stattfinden solle.

„Die Diabetologie befindet sich in einem digitalen Transformationsprozess“, so Prof. Dr. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des DDG-Ausschusses Schulung und Weiterbildung. Daher sei es jetzt sinnvoll, bereits erworbene digitale Strukturen zu nutzen und Videoschulungen anzubieten – auch aufgrund der geringeren Ansteckungsgefahr.

Viele Patienten sehen Videoschulung positiv

Für den BVND-Vorsitzenden Dr. Nikolaus Scheper ist die Videoschulung mit DMP-anerkannten Schulungs- und Behandlungsprogrammen derzeit ebenfalls eine wichtige Behandlungsoption, die aber nur für diese evaluierten Programme gelten dürfe, um nicht die hohen Standards der Diabetesschulung wegen der Corona-Krise aufzugeben. „Mit den zugelassenen DMP-Programmen ist eine Videoschulung im Rahmen von Wissensvermittlung sinnvoll. Allerdings erreichen wir u.a. auf Grund schlechter Infrastrukturvoraussetzungen damit nur einen Teil unserer Patienten“.

Bei Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln könnten die Schulungen von Diabetespatienten aber natürlich auch weiterhin in den anerkannten diabetologischen Einrichtungen stattfinden – was übrigens seit einigen Wochen in den Schwerpunktpraxen passiert.

Evaluierte und genehmigte DMP-Schulungen per Video – es sei „erstaunlich, wie viele Patienten diesem Angebot positiv gegenüberstehen“, sagt Dr. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE. Strukturierte Schulungsangebote müssten unbedingt auch weiter möglich sein – darin sind sich die Diabetesverbände einig. Künftig könnten sie sich ein gemeinsam erarbeitetes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie gut vorstellen.

Die Sonderregelung
Um eine Ansteckung mit COVID-​19 zu vermeiden, müssen Patienten 2020 nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen. Diese befristete Sonderregelung (hier in Kurzform) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im März beschlossen. „Durch die Aussetzung dieser Teilnahmeverpflichtung wird verhindert, dass verpasste Schulungen (und nicht erfolgte Untersuchungs-Dokumentationen) die DMP-Teilnahme beenden“, so der G-BA auf unsere Anfrage im April.

Den kompletten Beschluss finden Sie auf der Website des G-BA.

Autorin:
Angela Monecke
Redaktionsbüro Angela Monecke
Kopenhagener Str. 74, 10437 Berlin


Erschienen in: Diabetes-Forum, 2020; 32 (6) Seite 6-7