Durch die Sonderregelung wegen der Corona-Pandemie finden Diabetes-Schulungen derzeit nur eingeschränkt statt. Videoschulungen sind zwar eine Alternative, sind aber bislang nicht in allen KV-Regionen möglich. Hier finden Sie eine aktuelle Liste über erste Lösungen der 17 KVen in Deutschland.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 27. März eine neue, befristete Sonderregelung wegen der Corona-Pandemie getroffen: Diabetespatienten, die in ein Disease-Management-Programm (DMP) eingeschrieben sind (Typ 1 oder Typ 2), müssen derzeit nicht verpflichtend an Schulungen teilnehmen (wie es die regulären Richtlinienbestimmungen/auch die „DMP-Anforderungs-Richtlinien“ vorsehen).

Diese Ausnahmeregelung wirkte sich nun auf die Diabetesschulung insgesamt aus (DMP-Patienten können – aufgrund der generellen Infektionssschutz-Maßnahmen und der G-BA-Sonderregelung im Speziellen – nicht mehr wie gewohnt im Umgang mit ihrer chronischen Erkrankung geschult werden. Bislang ist auch nicht in allen Ländern klar geregelt, ob statt der üblichen (Gruppen- und Einzel)Schulung in der Praxis auch Videoschulungen stattfinden dürfen.

Die Verträge zu den Disease-Management-Programmen werden regional zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Länder und den Krankenkassen verhandelt. Darin sind auch die Regelungen zu den Schulungen, wie zum Einsatz von Videoschulungen, festgelegt. Eine aktuelle Liste über erste Lösungen der 17 KVen in Deutschland finden Sie hier:

Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen für Diabetesschulungen per Video

(Klicken Sie auf einen Punkt in der Liste, um die dazugehörigen Informationen auszuklappen.)

1) KV Baden-Württemberg

Sitz: Stuttgart
Website: www.kvbawue.de

In Baden-Württemberg gibt es inzwischen eine Vereinbarung zwischen der KV B-W und den Krankenkassen, dass die Schulungen auch per Video vorgenommen werden dürfen. Näheres wird hier beschrieben.


2) KV Bayerns

Sitz: München
Website: www.kvb.de

Die Möglichkeit zur Erbringung aller Schulungsleistungen als Einzelschulungen hat die KV Bayerns in ihren Verträgen bereits pandemieunabhängig mit allen Krankenkassen (AOK Bayern, vdek, IKK classic, BKK Landesverband Bayern, Knappschaft) geregelt. Die Einzelschulungen können mit der doppelten Pauschale der Gruppenschulung abgerechnet werden. Darüber hinaus können jetzt pandemiebedingt alle Schulungen als Einzel- oder Gruppenschulung im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht und abgerechnet werden.


3) KV Berlin

Sitz: Berlin
Website: www.kvberlin.de

Die KV Berlin befindet sich derzeit noch in Gesprächen mit den Krankenkassen.


4) KV Brandenburg

Sitz: Potsdam
Website: www.kvbb.de

Es gilt die Regelung auf Bundesebene. Daher gebe es keine weitere Untersetzung auf Landesebene, so die KV Brandenburg.


5) KV Bremen

Sitz: Bremen
Website: www.kvhb.de

Es liegen keine Informationen vor.


6) KV Hamburg

Sitz: Hamburg
Website: www.ekvhh.de

Die Krankenkassen/-verbände in Hamburg stimmen einer Durchführung vertraglich vereinbarter DMP-Schulungen per Videosprechstunde, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020 unter folgenden Voraussetzungen zu: Die Schulungen sind zwingend medizinisch erforderlich und dulden, nach Einschätzung des Arztes, keinen Aufschub. Es sind ausschließlich von der KBV zertifizierte Video-Systeme verwendungsfähig. Von den vertraglich vereinbarten Gruppengrößen kann abgewichen werden.


7) KV Hessen

Sitz: Frankfurt
Website: www.kvhessen.de

In Hessen sind die Gespräche mit den Krankenkassen noch nicht beendet. Die Intention, hier gute Regelungen im Sinne der Schulungen zu finden, sei vorhanden, so die KV Hessen.


8) KV Mecklenburg-Vorpommern

Sitz: Schwerin
Website: www.kvmv.de

Es liegen keine Informationen vor.


9) KV Niedersachsen

Sitz: Hannover
Website: www.kvn.de

Im Zuge der aktuellen „Coronakrise“ konnte zur Unterstützung der Vermeidung von Kontakten mit den Ersatzkassen eine zunächst bis 30. Juni 2020 abgestimmte befristete Regelung erreicht werden. Danach können ab sofort medizinisch erforderliche Schulungen, welche medizinisch keinen Aufschub dulden, auch mittels digitaler Kommunikationsmittel erbracht werden. Dabei kann von den in den jeweiligen Schulungsprogrammen vorgegebenen Mindestgruppengrößen auch abgewichen werden.

Sollten solche Schulungen technisch oder organisatorisch nicht als Gruppenschulung möglich sein, so ist in medizinisch zwingenden Fällen auch eine Durchführung als Einzelschulung in den diabetologischen Schwerpunktpraxen möglich. Diese Regelungen gelten zunächst nur für Versicherte der Ersatzkassen und der Knappschaft. Eine Rückmeldung der anderen Primärkassen steht noch aus.


10) KV Nordrhein

Sitz: Düsseldorf
Website: www.kvno.de

Die KV Nordrhein hat eine Übersicht zum Thema „DMP-Sonderregelungen“ erstellt, die ihren Mitgliedern zur Verfügung steht. Die entsprechende Einigung gilt in Nordrhein kassenübergreifend. Um an den vereinbarten telemedizinischen Interimslösungen teilhaben zu können, wird den Mitgliedern empfohlen – sofern in der Praxis bislang noch nicht vorhanden – vor allem möglichst zeitnah, eine digitale Infrastruktur, z.B. für Videosprechstunden, in der Praxis zu installieren und u.a. das entsprechende Zertifikat des Videodienstanbieters der KV Nordrhein gegenüber anzuzeigen.


11) KV Rheinland-Pfalz

Sitz: Mainz
Website: www.kv-rlp.de

In RLP gibt es keine vertraglichen Regelungen mit den Krankenkassen zur Durchführung von Videoschulungen im Diabetesbereich. Bis 30. Juni 2020 besteht in RLP die Möglichkeit, Videosprechstunden ohne Genehmigung auf Basis einer Allgemeinverfügung anzubieten. Dafür kann die obligatorische Behandlungspauschale abgerechnet werden.

Ab dem 1. Juli 2020 ist die Fortführung von Videosprechstunden auf Antrag und nach Genehmigung möglich. Diabetes-Videoschulungen können über einen solchen Videokontakt angeboten werden. Diese sind dann mit der entsprechenden Ziffer aus dem DMP-Vertrag zusätzlich abrechenbar.


12) KV Saarland

Sitz: Saarbrücken
Website: www.kvsaarland.de

Gegenwärtig werden im Saarland keine Verhandlungen mit den Krankenkassen zu digitalen Diabetes-Schulungen im Rahmen der DMP geführt. Ob DMP-Videoschulungen in naher Zukunft möglich werden, sei noch nicht abschätzbar.


13) KV Sachsen

Sitz: Dresden
Website: www.kvs-sachsen.de

Die KV Sachsen befindet sich derzeit in Abstimmungen mit den Krankenkassen bzw. Kassenverbänden.


14) KV Sachsen-Anhalt

Sitz: Magdeburg
Website: www.kvsa.de

In Sachsen-Anhalt konnte mit den Krankenkassen folgende Regelung getroffen werden: Mit den Krankenkassen wurde vereinbart, dass von der vertraglich vereinbarten Mindestgruppengrößen und von der Dauer der Schulungseinheit abgewichen werden kann. Die jeweils vereinbarte Gruppenstärke für Patientenschulungen stellt keine minimale, sondern eine maximale Gruppengröße dar, d. h. es können Einzelschulungen, auch in Form einer Videosprechstunde stattfinden.

Von der jeweils vereinbarten zeitlichen Dauer einer Schulungseinheit kann individuell in Abhängigkeit von der Gruppengröße, wie z. B. 2 Personen für 60 Minuten bzw. 1 Person für 45 Minuten, abgewichen werden. Die jeweils vereinbarte Vergütungshöhe je Unterrichtseinheit und Patient bleibt bestehen.


15) KV Schleswig-Holstein

Sitz: Bad Segeberg
Website: www.kvsh.de

Die KV SH befindet sich bezüglich der DMP-Schulungen noch in Verhandlungen mit den Kassen und hofft, diese in Kürze abschließen zu können. Es sind in diesem Rahmen dann auch Videoschulungen und Videosprechstunden vorgesehen.


16) KV Thüringen

Sitz: Weimar
Website: www.kv-thueringen.de

Die Eckpunkte der Einigung zwischen der KV Thüringen und den Thüringer Kassen bzw. deren Landesverbänden hat die KV Thüringen für Ärzte auf ihrer Website veröffentlicht (Abschnitt: Aktuelle Information - DMP-Sonderregelung: Schulungen in Rahmen der Telemedizin).


17) KV Westfalen-Lippe

Sitz: Dortmund
Website: www.kvwl.de

Die KV verweist auf das „KVWL-Telegramm“ vom 23. April, das man unter folgendem Link abrufen kann:
Darin sind vertraglich vereinbarte DMP-Schulungen bis zum 30. Juni 2020 unter bestimmten Voraussetzungen per Videosprechstunde möglich, etwa wenn diese zwingend medizinisch notwendig sind und keinen Aufschub dulden.



Stand: 29. Mai 2020


Autorin:
Angela Monecke
Redaktionsbüro Angela Monecke
Kopenhagener Str. 74, 10437 Berlin