Am 11. Januar sind die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom und eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Hyperbare Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom in Kraft getreten.

Hyperbare Sauerstofftherapie künftig früher und auch ambulant möglich

Patientinnen und Patienten mit schwerem diabetischen Fußsyndrom können künftig auch ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) behandelt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte im September2017 in Berlin diese Leistungsausweitung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen, nun sind die Beschlüsse in Kraft getreten. Die Anwendung der HBO im Krankenhaus wird zukünftig bereits ab einer Wundtiefe des sogenannten Wagner-Stadium II möglich sein.

„In Studien wurden Anhaltspunkte gefunden, wonach sich Wunden, die unter der Standardtherapie nicht zu heilen beginnen, bei einer zusätzlichen HBO besser schließen. Der G-BA hat deshalb – trotz eines nicht eindeutig belegten medizinischen Nutzens – beschlossen, Patientinnen und Patienten mit einem schweren diabetischen Fußsyndrom mit der HBO eine ergänzende ambulante Behandlungsmöglichkeit zu eröffnen. Die sehr aufwendige und zeitintensive Behandlung darf aber erst dann angewendet werden, wenn die vielfältigen anderen Maßnahmen der Standardtherapie erfolglos geblieben sind.

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Unabdingbar dabei ist, dass vor und auch während der HBO die Wundversorgung entsprechend den aktuellen ärztlichen Behandlungsleitlinien in einer qualifizierten Einrichtung erfolgt. Um die vor einer HBO durchzuführenden diagnostischen und therapeutischen Schritte sicherzustellen, hat der G-BA eine ambulante HBO zudem an die Überweisung durch bestimmte, hierfür besonders qualifizierte Facharztgruppen geknüpft“, erläuterte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.

Hintergrund

Der G-BA und seine Vorgängerorganisationen befassten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach mit der hyperbaren Sauerstofftherapie (HBO) bei diabetischem Fußsyndrom. Im Jahr 2000 wurde diese Behandlungsmethode als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in der ambulanten Versorgung nicht anerkannt. Seit März 2008 ist sie als stationäre Leistung – mit Ausnahme der adjuvanten Anwendung ab Wagner-Stadium III – ausgeschlossen.

Im Februar 2014 hatte der G-BA beschlossen, ein erneutes Beratungsverfahren zur HBO bei diabetischem Fußsyndrom sowohl für die Behandlung im Krankenhaus als auch in der ambulanten Versorgung zu eröffnen.

Weitere Informationen, sowie den jeweiligen Beschluss zum Nachlesen finden Sie hier (Vertragsärztliche Versorgung) und hier (Krankenhausbehandlung).

Quelle: Presseinformationen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)