Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert von den pharmazeutischen Unternehmern, die Inhaber einer Zulassung für Arzneimittel mit den Wirkstoffen Repaglinid oder Nateglinid (Glinide) sind oder die Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen in Verkehr bringen, zur Bewertung der Zweckmäßigkeit der Glinide Studien nach Maßgabe bestimmter Anforderungen durchzuführen.
Ausschließen der Verordnungsfähigkeit
Werden die Studien nicht oder nicht rechtzeitig nach Maßgabe der Anforderungen vorgelegt, kann der G-BA die Arzneimittel von der Verordnungsfähigkeit ausschließen. Entsprechendes gilt, wenn der pharmazeutische Unternehmer nicht innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung nachweisen kann, dass er mit der Studie begonnen hat.
Nach einer Meldung des Gemeinsame Bundesausschuss
