In den Leitlinien wird die Schulung als Basis der Diabetestherapie bezeichnet. Gilt dies für alle Menschen mit Diabetes?Vernachlässigt Schulung findet deutlich weniger häufig statt als bislang angenommen. Zudem erfolgt sie oft nicht nach der Diagnose eines Typ-2-Diabetes.

Zwischen Rechtsanspruch und Wirklichkeit: Strukturierte Patientenschulung bei Diabetes
In den Leitlinien für Typ-1 und Typ-2-Diabetes steht unmissverständlich: Allen Menschen mit Diabetes sowie ggf. ihren An- und Zugehörigen soll als zentraler Bestandteil der Diabetesbehandlung ein strukturiertes, evaluiertes und zielgruppen- und themenspezifisches Schulungs- und Behandlungsprogramm angeboten werden. Auch ist die Teilnahme an einer strukturierten Schulung eine Voraussetzung für die Teilnahme an den DMP-Programmen. Die Realität schaut jedoch leider anders aus. Immer weniger Menschen mit Diabetes wird eine Schulung angeboten, besonders Hausärzte schulen immer seltener. Nach einem Symposium auf dem DDG-Kongress 2024 zur Situation der Diabetesschulung (Chairs: Weichard, Schoppe) hatten wir erstmals die Problematik der rückläufigen Schulung thematisiert. Daraus ist eine AG entstanden, die sich regelmäßig trifft, um detailliertere Informationen zur aktuellen Schulungssituation zu erstellen und mögliche Lösungen zu erarbeiten.
  • In dieser Ausgabe unter dem Titel "Zwischen Rechtsanspruch und Wirklichkeit: Strukturierte Patientenschulung bei Diabetes" möchten wir die Diskrepanz zwischen den Anforderungen der Leitlinien und der aktuellen Schulungssituation näher beleuchten.
  • Im nächsten Schwerpunkt unter dem Thema "Das können wir nicht leisten: Schulung in der Hausarztpraxis" beschäftigen wir uns mit den Gründen, warum die Schulung immer seltener in der Hausarztpraxis erfolgt.
  • Im Schwerpunkt "Digitale Schulung: Ein Ausweg aus dem Schulungsdilemma?" versuchen wir Lösungen aufzuzeigen, wie Videoschulungen und überregionale Schulungsangebote, die aktuelle Schulungssituation verbessern können.
In drei aufeinanderfolgenden Schwerpunkten möchten wir die Schulungssituation näher beleuchten. Wir sind gespannt auf Ihre Reaktionen, Kommentare oder Verbesserungsvorschläge, die wir gerne auch in den nächsten Ausgaben mit aufnehmen. Die Diskussion ist eröffnet!

Bernhard Kulzer, Kathrin Boehm, AngelikaDeml, Matthias Kaltheuner, Theresia Schoppe, Antje Weichard, Christian Graf

Eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Menschen mit Diabetes unmittelbar nach der Diagnose das Angebot einer strukturierten Schulung erhalten, in der sie über die chronische Erkrankung aufgeklärt werden und lernen, die Therapie eigenständig in ihren Alltag zu integrieren. Eine Schulung soll jedoch nicht nur Wissen und Kenntnisse vermitteln, um Menschen mit Diabetes zu unterstützen, ihre Lebensgewohnheiten zu verändern. Sie soll auch dabei unterstützen, die Erkrankung zu bewältigen, negative psychische Auswirkungen zu vermeiden und trotz Diabetes eine möglichst hohe Lebensqualität zu erhalten. Das steht auch genauso in den Leitlinien für Typ-1- und Typ-2-Diabetes (siehe Kasten Leitlinien).

DMP: Schulung maßgeblich

Strukturierte Schulungen bei Diabetes wurden in den 1990er Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung etabliert und sind seit 2002 Bestandteil der strukturierten Behandlungsprogramme ("Disease Management Programme" / DMP). DMP sind GKV-weit für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, koronare Herzkrankheit, Asthma, COPD und Brustkrebs vertraglich umgesetzt. Zum Stichtag 31.12.2025 nahmen insgesamt 7.672.939 Versicherte bundesweit an diesen Programmen teil. Mit 5.040.414 Teilnehmern oder 55% nahmen die meisten Versicherten an den beiden DMP-Programmen Typ-1- und Typ-2-Diabetes teil:

  • DMP Typ-1-Diabetes: 4.752.621
  • DMP Typ-2-Diabetes: 287.793

Voraussetzung für die Teilnahme am DMP ist, dass ein Teilnehmer schulungsfähig und schulungswillig ist – damit wird die Mitwirkungspflicht des Patienten an den DMPs operationalisiert. Diejenigen, die innerhalb von zwölf Monaten einer Schulungsempfehlung ohne einen nachvollziehbaren Grund nicht nachkommen, werden aus dem DMP wieder ausgeschrieben. Die an den DMP beteiligten Arztpraxen haben die Verpflichtung, ein Schulungsangebot sicherzustellen. Dies kann entweder in der eigenen Einrichtung erfolgen oder in Form einer Überweisung zu einer anderen Einrichtung, die diese anbietet.

Rechtsanspruch auf Schulung

Eine Kostenerstattung der Diabetesschulung erfolgt in der Regel nur, wenn eine Person mit Diabetes an einem DMP-Diabetes teilnimmt. Dies ist jedoch nur bei ca. 60% aller Menschen mit Diabetes der Fall. Es gibt in Deutschland bislang keine verlässlichen Daten darüber, ob die restlichen 40% aller Menschen mit Diabetes geschult werden. Dies darf wegen fehlender Abrechnungsmöglichkeiten der schulenden Einrichtungen jedoch stark bezweifelt werden.

Dieser Zustand ist nicht akzeptabel, da die Schulung ein Grundrecht jedes Menschen mit Diabetes ist und in den Leitlinien klar eine wissenschaftliche Evidenz für die Effektivität und Effizienz einer Diabetesschulung belegt ist. Dies darf Personen, die nicht an einem DMP teilnehmen, nicht vorenthalten werden. Vor allem, da der Patient, die Patientin oft gar keine bewusste Entscheidung für oder gegen eine DMP-Teilnahme treffen kann, da dies oft davon abhängt, ob eine Praxis ein DMP anbietet. Häufig ist Hausärzten der Aufwand zu groß, sodass dem Patienten, der Patientin gar keine Wahlmöglichkeit bleibt.

Zudem ist es wahrscheinlich, dass besonders vulnerable Gruppen, die eine Schulung besonders nötig hätten, sich gerade nicht in das DMP einschreiben. Dies wird von einer Studie von Kauhl et al. (2022) bestätigt, die anhand von Daten von 1,7 Millionen Versicherten der Krankenkasse AOK Nordost zeigen konnte, dass ein niedrigerer sozioökonomischer Status und eine ausländische Staatsangehörigkeit wichtige Faktoren für eine Nichtregistrierung im DMP darstellen. Die Autoren schlussfolgern, dass mit dem derzeitigen DMP-Typ-2-Diabetes derzeit gerade nicht die Bevölkerungsgruppen erreicht werden, die ein höheres Risiko für Folgeerkrankungen und vermeidbare Krankenhausaufenthalte haben.

Chancengleichheit fördern

Um es ganz pathetisch auszudrücken: Jeder Mensch mit Diabetes sollte unabhängig von seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion … und Zugehörigkeit zum DMP-Diabetes das Angebot bekommen, an einer Diabetesschulung teilzunehmen. Wenn es stimmt, dass ca. 40% aller Menschen mit Diabetes aufgrund der fehlenden DMP-Einschreibung keine Schulung erhalten, dann sollten wir als Anwalt unserer Patienten, Patientinnen dies klar thematisieren und fordern, dass JEDER MENSCH MIT DIABETES DAS RECHT AUF EINE SCHULUNG haben sollte.

Leitlinien für Typ-1- und Typ-2-Diabetes

NVL-Typ-2-Diabetes
Schulungen als Bestandteil der Diabetesbehandlung, Empfehlung 6-4 (e): "Allen Menschen mit Typ-2-Diabetes sowie ggf. ihren An- und Zugehörigen soll als zentraler Bestandteil der Diabetesbehandlung ein strukturiertes, evaluiertes und zielgruppen- und themenspezifisches Schulungs- und Behandlungsprogramm angeboten werden."Nach- bzw. Wiederholungsschulung, Empfehlung 6-5 (k): "Menschen mit Typ-2-Diabetes, die trotz durchgeführter Schulung die individuell vereinbarten Therapieziele nicht erreichen, sollten erneute, ggf. an die individuelle Situation angepasste Schulungsangebote erhalten."

DMP-Richtlinie, Typ-2-Diabetes
"Jede Patientin und jeder Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 soll Zugang zu einem strukturierten, evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogramm erhalten."

Therapie des Typ-1-Diabetes (S3 Leitlinie)
Menschen mit Typ-1-Diabetes mellitus sowie gegebenenfalls wichtigen Bezugspersonen (z. B. An- und Zugehörigen) sollen strukturierte Schulungs- und Behandlungsprogramme unmittelbar nach Diagnosestellung des Diabetes und regelmäßig im Verlauf der Erkrankung als Bestandteil der Diabetesbehandlung angeboten werden.

DMP-Richtlinie, Typ-1-Diabetes "Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 profitieren in besonderem Maße von einer eigenständig durchgeführten Insulintherapie, einschließlich einer eigenständigen Anpassung der Insulindosis auf der Basis einer Stoffwechselselbstkontrolle. Die dazu notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Strategien zum Selbstmanagement werden im Rahmen eines strukturierten Schulungs- und Behandlungsprogramms vermittelt. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitstellung solcher Schulungs- und Behandlungsprogramme unverzichtbarer Bestandteil des strukturierten Behandlungsprogramms. (…) Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 und deren Betreuungspersonen müssen unter Berücksichtigung des individuellen Schulungsstandes Zugang zu strukturierten, bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 evaluierten, zielgruppenspezifischen und publizierten Schulungs- und Behandlungsprogrammen erhalten. Deren Wirksamkeit muss im Hinblick auf die Verbesserung der Stoffwechsellage belegt sein. Die Schulung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1 soll in einer qualifizierten Einrichtung erfolgen."

Autor:
© Ludwig Niethammer
Prof. Dr. Bernhard Kulzer


Erschienen in: Diabetes-Forum, 2026; 38 (1) Seite 28-29