Auch Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 können Organe und Gewebe spenden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Welche Einschränkungen und Bedingungen es je nach Diabetestyp und Stoffwechseleinstellung diesbezüglich gibt, erklärt die Organisation diabetesDE.

Mitte Januar hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten den Gesetzesentwurf zur Einführung der doppelten Widerspruchslösung in der Organspende abgelehnt. Die intensiven Debatten dazu haben die Auseinandersetzung mit dem Thema wieder stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein gerückt. Denn Spenderorgane sind rar:

Weltweit werden jährlich mehr als 100.000 Organtransplantation durchgeführt. In Deutschland waren es laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im vergangenen Jahr 3.192. Bundesweit haben 932 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe für eine Transplantation gespendet. Derzeit warten etwa 9.500 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan, die meisten davon benötigen eine Spenderniere.

Wichtig: Diabetes muss im Organspendeausweis angeben werden

Und wie sieht es mit der Organspende bei einer chronischen Stoffwechselerkrankung aus? „Prinzipiell schließen nur wenige Erkrankungen eine Organ- und Gewebespende grundsätzlich aus“, sagt Professor Dr. med. Thomas Haak, Vorstandsmitglied von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, Chefarzt am Diabetes Zentrum Mergentheim und Chefredakteur des Diabetes-Journals. Das gelte zum Beispiel bei einer akuten Krebserkrankung oder bei positiv auf HIV getesteten Personen.

Bei allen anderen Erkrankungen, darunter auch Typ-1- oder Typ-2-Diabetes, entscheiden Ärzte individuell anhand des Zustands der Organe über ihre Eignung. „Sind diese gesund und funktionsfähig, kommen auch Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes als Spender infrage“, erklärt Professor Haak. Darüber hinaus gebe es auch keine feste Altersgrenze für Organ- und Gewebespenden. Entscheiden sich Menschen mit Diabetes für einen Organspendeausweis, sollten sie ihre Stoffwechselerkrankung auf dem Dokument unter „Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise“ angeben.

Die Organe eines Menschen dürfen nur entnommen werden, wenn die betreffende Person hirntot ist, ein Organspendeausweis vorliegt oder die Zustimmung in einer Patientenverfügung festgehalten wurde. Existiert beides nicht, können die Angehörigen eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen für oder gegen eine Spende treffen.

Einschränkungen für Blutspende, Stammzellenspende ist ausgeschlossen

Blut hingegen können zumindest insulinbehandelte Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes nicht spenden. Wer an Typ-2-Diabetes erkrankt ist, jedoch keine Insulintherapie benötigt und eine stabile Stoffwechsellage aufweist, kann grundsätzlich Blut spenden. Von einer Stammzellspende sind Menschen mit Diabetes unabhängig von ihrem Typ und der Therapie wegen erhöhter Risiken für Spender und Empfänger generell ausgeschlossen.

Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes können durch eine fortgeschrittene Folgeerkrankung auch selbst damit konfrontiert werden, ein Spenderorgan zu benötigen. „Das gilt besonders für Betroffene mit chronischem Nierenversagen aufgrund einer Nephropathie“, sagt Professor Haak. Steht zum jeweiligen Zeitpunkt kein Spenderorgan eines Verstorbenen zur Verfügung, gibt es auch die Möglichkeit, über einen Lebendspender eine neue Niere zu erhalten.

Diese Option ist in Deutschland jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft: Lebendspender müssen medizinisch geeignet, volljährig und einwilligungsfähig sein und freiwillig ihr Einverständnis zur Entnahme geben. Die Lebendspende ist außerdem nur an Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen, erlaubt.


Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe | Redaktion