Dass Unfälle passieren, weil Autolenker das Bewusstsein verlieren, kommt zum Glück selten vor. Wenn aber, sind die Folgen oft fatal.

Potentiell fatale Folgen im Straßenverkehr

Für Verkehrsexperten ist es ein Alptraumszenario: Ein Autofahrer verliert kurz vor einem frequentierten Fußgängerübergang das Bewusstsein oder dem Lenker eines vollbesetzten Busses bei 100 km/h schwinden auf der Autobahn die Sinne. Zum Glück kommen solche Ereignisse allerdings vergleichsweise selten vor. Studien zufolge, ist eine plötzliche krankheitsbedingte Fahrunfähigkeit für 0,15 bis 3,4 Prozent aller Unfälle verantwortlich.

In 38 Prozent der Fälle sind Epilepsien die Auslöser, Hypoglykämien bei Diabetikern in 18 Prozent. Kardiale Ursachen rangieren mit acht Prozent deutlich dahinter. Das individuelle jährliche Risiko, auf Grund einer kreislaufbedingten Ohnmacht einen schweren Verkehrsunfall zu verursachen liegt gar nur bei 1:1500 oder 0,0006 Prozent. „Dieser vergleichsweise geringen Häufigkeit stehen aber die potentiell fatalen Folgen - auch für Unbeteiligte – gegenüber“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Christian Meyer, leitender Oberarzt und stellvertretender Klinikdirektor am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. „Insbesondere gilt das natürlich für Berufsfahrer wie Bus-Chauffeure oder Taxifahrer“.

Für die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Grund genug, das Thema auf ihrer vom 19.4. bis 22.4 in Mannheim stattfindenden 83. Jahrestagung zu behandeln. „30 bis 40 Prozent aller Menschen erleben im Lauf ihres Lebens Synkopen. Auch wenn sich ein solcher Kreislaufkollaps häufig vorher ankündigt, stellt das ein relevantes Risiko im Straßenverkehr dar“, so Prof. Dr. Meyer.

Beurteilung der Fahreignung

Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Patienten aufzuklären, ob und wie lange nach ihrer Erkrankung eine Fahr-Ungeeignetheit besteht. „Bei der Beurteilung der Fahreignung ist prinzipiell ein Kompromiss zwischen dem Wunsch nach Mobilität und dem Schutz der Allgemeinheit und des Fahrers herzustellen“, so Prof. Dr. Meyer. „Die Grundlagen, auf die wir uns dabei berufen können wurden kürzlich erfreulicherweise aktualisiert. Allerdings sind weiterhin relevante Aspekte nur unzureichend geklärt.“

So war etwa die Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung lange Zeit nur kursorisch behandelt. Die relevanten Begutachtungsleitlinien wurden 2016 aktualisiert und an den Stand des medizinischen Wissens angepasst. Allerdings lassen etliche Aussagen in der Verordnung und Leitlinien noch relevante Aspekte offen.

Gesetzliche Regeln und medizinische Erkenntnisse in Einklang bringen

Zur besseren Orientierung hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DKG) schon 2010 ein Positionspapier veröffentlicht, in dem die für den Straßenverkehr relevanten Aspekte sämtlicher kardiovaskulären Erkrankungen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien aufgearbeitet wurden. „Ärzte orientieren sich natürlich an diesen medizinischen Leitlinien, müssen aber gleichzeitig auch die gesetzlichen Bestimmungen im Auge behalten“, weist Prof. Meyer auf die Schwierigkeiten in der Begutachtungspraxis hin. „Mit den nun vorliegenden Begutachtungsleitlinien wurde ein wichtiger Schritt in Richtung der Homogenisierung mit den aktuellen medizinischen Erkenntnissen unternommen.“

Die kardiologischen Gesellschaften AHA/ACC/HRS in den USA haben kürzlich eine aktualisierte Leitlinie zur Behandlung von Patienten mit Synkopen einschließlich umfangreicher Empfehlung zur Fahrtüchtigkeit nach dem Auftreten unterschiedlicher Typen von Synkopen veröffentlicht. Demnach sollte jemand, der nach einer Husten-Synkope erfolgreich behandelt wurde, das Auto so lange in der Garage lassen, bis er einen Monat symptomfrei bleibt. Tritt ein Kreislaufkollaps dagegen nach langem Stehen auf – wie es zum Beispiel bei den Grenadier Guards vor dem Buckingham Palace gelegentlich zu beobachten ist – halten die Experten eine Teilnahme am Straßenverkehr für unbedenklich, solange es bei einem Einzelfall bleibt. Treten dagegen bis zu sechs weitere Synkopen auf, wird auch hier eine vierwöchige Verkehrskarenz empfohlen. Bei mehr als sechs Ereignissen muss der Wagen bis zur endgültigen Beherrschung der Symptome stehen gelassen werden.

„Derart detaillierte Empfehlungen hat es bisher weltweit nicht gegeben”, begrüßt Prof. Meyer die Initiative der amerikanischen Kollegen. „Wir sollten diese Expertise und die Gelegenheit nutzen, auf derart wertvollen Empfehlungen aufzubauen und sie schließlich auch bei der Weiterentwicklung unserer zur Begutachtung relevanten Regularien berücksichtigen“.


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK)