Präventions-Heroes wie die Deutsche Allianz für Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) können es kaum fassen. Was jahrelang als politisch kaum durchsetzbar galt, soll 2028 Realität werden: die Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke.
Das überraschende Bekenntnis der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken zur Zuckerabgabe findet sich ausgerechnet in dem umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, verkürzt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz genannt. So heißt es auf Seite 4 des Kabinettsbeschlusses zum Gesetzentwurf vom April 2026: "Darüber hinaus wird die Bundesregierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen."
Aus der Not geboren
Das Versprechen Warkens, eine Herstellerabgabe auf zuckergesüßte Getränke auf den Weg zu bringen, geht auf den Empfehlungskatalog der Finanzkommission Gesundheit zurück, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im letzten Jahr zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingesetzt hatte. Denn die Finanzlage der GKV ist dramatisch. 2024 hatten die deutschen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds ein Defizit von 10 Milliarden Euro. Kernproblem sind eine beschleunigte Ausgabenentwicklung um derzeit 8 Prozent pro Jahr und deren Entkoppelung von den Einnahmen der GKV, die 2025 um lediglich 5 Prozent gestiegen waren. Unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung geht das BMG künftig von einem noch geringeren Einnahmenzuwachs in Höhe von lediglich 3 Prozent pro Jahr und damit einer wachsenden Deckungslücke zwischen Ausgaben und Einnahmen aus. Deutschland gehört international zu den Spitzenreitern bei den Gesundheitsausgaben, dümpelt aber nur im Mittelfeld, was die Lebenserwartung anbelangt.
Reformemfehlungen
Vor diesem Hintergrund legte im März 2026 die Finanzkommission Gesundheit ihren Bericht mit insgesamt 66 Reformempfehlungen vor, die teilweise im Gesetzentwurf der Bundesregierung aufgenommen wurden und die alle Akteure im Gesundheitswesen in die Pflicht nehmen: die Leistungserbringer ebenso wie Patientinnen und Patienten und die Pharmaunternehmen. Die letzte Reformempfehlung der Expertenkommission, die Nr. 66, schlägt die gesundheitspolitische Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vor.
Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sollte die Aufnahme freier Zucker unter 10 %, idealerweise unter 5 % der täglichen Energiezufuhr betragen. Das sind ca. 25–50g pro Tag. Sowohl Erwachsene als auch Kinder in Deutschland konsumieren deutlich mehr, wobei die Aufnahme über zuckergesüßte Getränke eine entscheidende Rolle spielt. So liegt der Pro-Kopf-Konsum bei etwa 90–100 Litern pro Jahr liegt. DANK, aber auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährung argumentieren, dass flüssiger Zucker ernährungsphysiologisch gesehen einen geringen Sättigungseffekt hat und eher eine erhöhte Energieaufnahme fördert. Insbesondere Kinder und Jugendliche nehmen durch den Konsum von Süßgetränken oft unbewusst große Mengen Zucker zu sich. Softdrinks gelten daher als Treiber für Gewichtszunahme und Risikofaktoren für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, Karies und Mortalität.
Gestaffelte Steuer
Die Reformempfehlung Nr. 66 orientiert sich am britischen Modell, das nachgewiesen zu einer Reformulierung der Rezepturen geführt hat. Konkret empfiehlt die Finanzkommission Gesundheit eine Herstellerabgabe mit folgender Staffelung mit jährlicher Anpassung an die Inflation:
- unter 5 g Zucker/100 ml steuerfrei
- 5–<8 g Zucker/100 ml: 26 Cent je Liter
- ≥8 g Zucker/100 ml: 32 Cent je Liter.
Ausgenommen sind in dieser Empfehlung hundertprozentige Fruchtsäfte sowie Getränke mit Süßstoffen.
Aus Sicht der Expertenkommission ist eine solche Herstellerabgabe auf Süßgetränke aber nicht nur eine wichtige gesundheitspolitische Maßnahme, sondern zudem auch eine Einnahmequelle. Die jährlichen Steuereinnahmen aus der Abgabe werden in den ersten Jahren nach Einführung auf rund 450 Mio. € geschätzt sowie die erwarteten jährlichen Kosteneinsparungen im GKV-System in der Langfristperspektive auf 20 bis 170 Mio. €. Laut Finanzkommission sollten die Mehreinnahmen der GKV in geeigneter Weise zur Verfügung gestellt werden.
Vorbild Großbritannien
Vorbild für die Reformempfehlung Nr. 66 ist die gestaffelte Herstellerabgabe "Soft Drinks Industry Levy" (SDIL) in Großbritannien, die 2018 von der Regierung eingeführt wurde, um u.a. der steigenden Prävalenz von Adipositas bei Kindern entgegenzuwirken. Durch die Staffelung entstand ein erheblicher wirtschaftlicher Anreiz, unter die jeweiligen Grenzwerte zu fallen, so dass viele Hersteller ihre Rezepturen noch vor Einführung der eigentlichen Steuer änderten.
Trotz Steuer und Rezepturänderungen blieb der Absatz an Softdrinks in Großbritannien stabil. Die Wirkungsachse der britischen Steuer besteht in der Reformulierung der Rezeptur. Eine Studie der London School of Hygiene & Tropical Medicine aus 2024 zeigt, dass durch die Reduktion des Zuckeranteils in Softdrinks Kinder seit der Einführung der Steuer fast einen Teelöffel weniger Zucker pro Tag über derartige Getränke aufnehmen. Bei Erwachsenen beträgt die Reduktion sogar mehr als zwei Teelöffel täglich. Gesundheitsgewinne entstehen somit weitgehend ohne Preiserhöhungen.
Auch Wirkungen auf Übergewicht und Gesundheit sind vorhanden, aber komplexer und weniger eindeutig. Denn Effekte auf das Körpergewicht sind relativ moderat und grundsätzlich schwer isoliert zu betrachten, da viele andere Faktoren wie Bewegung und die allgemeine Ernährung eine Rolle spielen. Modellrechnungen und epidemiologische Studien weisen dennoch darauf hin, dass die Steuer einen Beitrag zur Reduktion von Übergewicht leisten kann, langfristig Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken könnte und positive Effekte auf die Zahngesundheit hat.
Bevölkerung pro Zuckerabgabe
Während die Präventionsbefürworter die Steuer auf Süßgetränke auch in Deutschland für längst überfällig halten und den Vorschlag der Finanzkommission begrüßen, melden sich kritische Stimmen zu Wort. Zum einen geht es um die Grundsatzfragen moderner Gesundheitspolitik, d.h. wer trägt die Verantwortung für ernährungsbedingte Erkrankungen und wie weit darf ein Staat in die individuellen Konsumentscheidungen seiner Bürger eingreifen, wenn ernährungsbedingte Krankheiten enorme Kosten für das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem verursachen.
Der Warnung, dass ökonomisch schlechter gestellte Bevölkerungsgruppen durch die Steuer benachteiligt werden, entkräftet die Finanzkommission Gesundheit mit dem Argument, dass gerade diese Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich profitieren würden, da sie im Durchschnitt mehr zuckergesüßte Getränke konsumieren und zugleich stärker auf Preis- und Angebotsänderungen reagieren.
Die Meinung der Bevölkerung in dieser Hinsicht ist eindeutig. Umfragen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) aus 2025 bescheinigen eine mehrheitliche Zustimmung in Deutschland zu einer Herstellerabgabe für Süßgetränke. Und 85 Prozent der SPD-Anhänger und 81 Prozent der CDU-Anhänger sprechen sich insgesamt für eine stärkere Besteuerung von gesundheitsschädlichen Stoffen wie Alkohol, Tabak oder Softdrinks aus.
Stichwort Süßstoffe
Ein weiterer Einwand betrifft den Einsatz von Süßstoffen anstelle von Zucker. Kritiker sprechen von einer "Verschiebung des Problems", wenn Zucker einfach durch Süßstoffe ersetzt wird. Ernährungswissenschaftlerinnen wie Frau Prof. Diana Rubin, Leiterin des Vivantes Zentrum für Ernährungsmedizin in Berlin, klären auf: die in Deutschland zugelassenen Süßstoffe, wie z.B. Aspartam oder Saccharin, sind prinzipiell sicher. Eine Interventionsstudie mit 163 Frauen zeigte zudem, dass der Gewichtsverlust in der Gruppe, die Süßstoffe benutzte, größer und nachhaltiger war als in der Gruppe ohne Süßstoffeinsatz. Gleichwohl fällt der Gewichtsverlust geringer aus als durch die Energieeinsparung zu erwarten gewesen wäre, was als Folge einer unbewussten Energiekompensation im Zusammenhang mit Süßstoffen interpretiert wird.
Auch wenn Süßstoffe "besser" sind als Zucker in Süßgetränken, so sollte die akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) nicht überschritten werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellte in einer aktuellen Stellungnahme fest, dass "durch den Konsum von Erfrischungsgetränken mit aktuell marktüblichen Gehalten an Süßungsmitteln die jeweilige akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) der untersuchten Süßungsmittel für Kinder und Jugendliche im Alter von 0,5 bis 17 Jahren nicht überschritten wird."
Gleichzeitig betonte das BfR, dass ein gesteigerter Konsum von Getränken mit Süßstoffen oder durch andere verarbeitete Lebensmittel, wie Süßwaren und Milchprodukte, allerdings dazu führen könnte, dass der ADI für einzelne Süßungsmittel überschritten wird.
Vor diesem Hintergrund wünschen sich manche Akteure im Gesundheitswesen, wie z.B. der VDBD e.V., eine Einbeziehung von Süßstoffen in die künftige Steuer, wie das im Nachbarland Frankreich der Fall ist. Die Konditionierung auf "Süß"-Geschmack wird durch die Verwendung durch Süßstoffe zementiert und das ist grundsätzlich für eine Gewichtsreduktion nicht sinnvoll.
Prognose
Für die Umsetzung ihres Versprechens und die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke braucht die Bundesgesundheitsministerin ein neues Steuergesetz. Die Finanzkommission Gesundheit empfiehlt eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten. Noch aber liegt überhaupt kein Gesetzentwurf der Bundesregierung dafür vor. Soll die Maßnahme tatsächlich wie angekündigt ab 2028 mit der entsprechenden Übergangsfrist greifen, muss die Regierung zügig handeln und noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der anschließend den parlamentarischen Entscheidungsprozess zu durchlaufen hat – mit den üblichen Unwägbarkeiten des Ergebnisses.
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Erschienen in: Diabetes-Forum, 2026; 38 (3) Seite 6-8
