66 Reformvorschläge hat die von der Regierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit vorgelegt, um Ausgaben und Einnahmen der GKV wieder ins Lot zu bringen. Einige haben auch Bezug zur Diabetologie. Jetzt geht es um die Umsetzung.

Seit dem 30. März liegt die finanzielle Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung auf dem Tisch. Zumindest 66 Ideen dazu, zusammengestellt von der zehnköpfigen "FinanzKommission Gesundheit" in ihrem ersten Bericht. Den größten Umfang hat Kapitel 6 des Berichts mit Reformempfehlungen zu Ausgaben der GKV, hier finden sich allein 59 der Vorschläge. Vier weitere Empfehlungen stehen im Kapitel zu den Einnahmen der GKV und die letzten drei in einem eigenen Kapitel zur Einführung von Konsumsteuern zur Stärkung der Prävention.

Push für die Zuckersteuer

Mit Reformempfehlung 66 heizt die Kommission eine von der Diabetologie schon lange in die Politik getragene Diskussion wieder an: Unter dem Aspekt der Stärkung der Prävention empfiehlt die Kommission unter anderem eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen und die Steuermehreinnahmen der GKV zukommen zu lassen. In die gleiche Richtung zielen die Vorschläge, die Konsumsteuern auf Tabak und Alkohol zu erhöhen. Durch die "Zuckersteuer" erwartet die Kommission für 2027 Einnahmen von 100 Millionen Euro für die GKV, für 2030 wird von 500 Millionen Euro ausgegangen. Damit ist die Steuer für zuckergesüßte Erfrischungsgetränke der kleinste Posten im Bereich Prävention, durch die Tabaksteuer-Erhöhung werden 1,2 Milliarden Euro im nächsten Jahr erwartet, durch die Erhöhung der Alkoholsteuer auf Spirituosen 600 Millionen Euro.

Der Vorschlag rannte bei der Deutschen Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) offene Türen ein: "Jetzt hat es die Bundesregierung schwarz auf weiß: Die eigene Kommission empfiehlt eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe auf Getränke. Sie nimmt die Hersteller in die Pflicht, reduziert langfristig Kosten in Millionenhöhe im Gesundheitssystem und schützt die Gesundheit – vor allem von Kindern und Jugendlichen. Die Vorschläge der FKG zeigen einmal mehr, dass eine Zuckersteuer keine Bevormundung oder Entmündigung der Verbraucher*innen ist, sondern Teil einer verantwortungsvollen Gesundheits- und Präventionspolitik", betonte Barbara Bitzer, Sprecherin von DANK. "Jetzt dürfen die Empfehlungen nicht folgenlos bleiben. Bundesregierung und Parlament müssen handeln, damit die Vorschläge nicht in der Schublade verschwinden. Was es jetzt braucht, ist ein klares Bekenntnis der Politik für mutige Präventionspolitik – auch gegen den Willen der Industrie", forderte sie. Die Kommission hatten CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, um das darin ausgegebene Ziel zu erreichen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auch langfristig zu stabilisieren und zugleich eine hohe Qualität und ein hohes Niveau der Leistungen zu sichern. Über den Weg dahin enthält der Koalitionsvertrag nur sehr allgemeine Vorgaben: "Wir wollen die Einnahmen durch ein höheres Beschäftigungsniveau vergrößern und die Kosten auf der Ausgabenseite reduzieren." Für konkrete Maßnahmen gaben die Regierungsparteien der Kommission in ihrem Koalitionsvertrag noch zwei Jahre Zeit. "Da die Prognosen zum Ausmaß der Finanzierungslücke seither noch dramatischer geworden sind, habe ich den Zeitplan der Kommission von einem Abschluss im Frühjahr 2027 deutlich vorgezogen. Die Kommission hat daher in kurzer Zeit und unter hohem Erwartungsdruck eine beeindruckende Arbeitsleistung erbracht", erklärte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Vorlage des Berichts.

Zweitmeinung erst nur für Knie-OPs obligatorisch

Die insgesamt 66 Empfehlungen im ersten Bericht der Finanzkommission wurden auf Basis ihrer Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung beziehungsweise Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit drei Kategorien zugeordnet. In Kategorie A* fallen Einsparungen oder Einnahmen mit positiven Auswirkungen bei mindestens gleichbleibendem Zugang und mindestens gleichbleibender Verteilungsgerechtigkeit – also Maßnahmen, die die GKV-Finanzen entlasten und möglicherweise auch eine Verbesserung der Versorgung bieten. Unternehmensberater sprechen bei einer solchen Konstellation von Vorteilen gerne von "No-Brainern". Diese Maßnahmen sollen laut des Kommissionspapiers denn auch besondere Priorität in der Umsetzung genießen. Leider listen die Experten nur sechs dieser Wunderwaffen auf, und sie kommen nach den Berechnungen zusammen nur auf eine Finanzwirkung von 0,9 Milliarden Euro im Jahr 2027, die Deckungslücke beträgt laut der Kommission aber 15,3 Milliarden Euro.

Kategorie A umfasst Einsparungen oder Einnahmen ohne erwartbare Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung beziehungsweise Steuerungseffekte, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit. Kategorie B schließlich Einsparungen oder Einnahmen, die mit unsicheren oder potenziell negativen Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung, Zugang oder Verteilungsgerechtigkeit einhergehen.

Unter anderem empfiehlt die Kommission in der Kategorie A* die schrittweise Einführung eines obligatorischen Zweitmeinungsverfahrens für sogenannte mengensensible Eingriffe. Der G-BA soll danach beauftragt werden, jährlich für bis zu zwei solcher Eingriffe obligatorische Zweitmeinungsverfahren zu definieren. Für das erste verbindliche Zweitmeinungsverfahren schlägt die Kommission die Implantation von Knieendoprothesen vor. Es soll zum 1. Juli 2026 eingeführt werden, die Kommission geht selbst aber davon aus, dass eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2027 erst ab dem 1. Juli realistisch erscheint. Das erste verpflichtende Zweitmeinungsverfahren soll dann sorgfältig evaluiert werden, bei positiven Ergebnissen soll das Verfahren auf weitere Prozeduren ausgeweitet werden.

In der Diabetologie hat man Erfahrung mit dem Instrument der Zweitmeinung. Mit der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren (Zm-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss 2020 unter anderem für Versicherte mit diabetischem Fußsyndrom (DFS) vor einer Amputation einen Anspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung beschlossen. Auch heute noch sind laut AG Fuß der DDG circa 80 Prozent der Amputationen bei Menschen mit Diabetes in Deutschland vermeidbar.

Zweitmeinung bei Amputationen
Die Richtlinie des G-BA enthält eine Liste an Fachrichtungen, aus denen Fachärztinnen und Fachärzte berechtigt sind, die bisher freiwillige Zweitmeinung zu einer Amputation beim Vorliegen eines diabetischen Fußsyndroms zu erbringen. Darunter sind Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin oder Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie oder auch Allgemeinchirurgie. Diese Fachärzt*innen müssen für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms besonders qualifiziert sein und mit einer Kollegin oder einem Kollegen oder mehreren Ärztinnen und Ärzten anderer Fachrichtungen der Liste "so zusammenarbeiten, dass deren Expertise bei Abgabe der Zweimeinung bei Bedarf genutzt werden kann", definiert der G-BA. Als im Sinne der Richtlinie besonders qualifiziert gelten Fachärztinnen und -ärzte, die in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung pro Jahr durchschnittlich 30 Patienten mit diabetischem Fußsyndrom in einem multidisziplinären Setting behandelt haben.

In seiner Abschätzung der Finanzwirkung der obligatorischen Zweitmeinung deutet die Kommission an, wie eine schrittweise Ausweitung der Reformempfehlung aussehen könnte. Sie hat modelliert, dass der Einbezug der ebenfalls in der Zm-RL erfassten Eingriffe Mandeloperationen, Hysterektomien, arthroskopische Schulteroperationen, Wirbelsäuleneingriffe, Cholezystektomien sowie Hüftendoprothesen das jährliche Einsparpotenzial der Reformempfehlung im Jahr 2030 auf schätzungsweise rund 1,2 Milliarden Euro erhöhen würde. Damit wären insgesamt mehr als die Hälfte der 13 in der Zm-RL aktuell definierten Eingriffe berücksichtigt, die bis 2030 realistisch in das obligatorische Zweitmeinungsverfahren aufgenommen werden könnten, so die Kommission. Die Amputation bei DFS gehört damit zu den verbleibenden, in der Zm-RL bereits erfassten Eingriffen, zu ihnen schreibt die Kommission nur, dass bei deren Berücksichtigung sich die Finanzwirkung weiter erhöhen würde.

Unter den Gründen für den Kostenanstieg in der GKV finden sich in vielen Analysen auch die Arzneimittelausgaben. Eine Mitte Februar von der AOK Nordwest vorgelegte Auswertung richtete den Blick auf die Rolle von Diabetes-Medikamenten bei dieser Kostensteigerung. In Schleswig-Holstein seien die Kosten für Antidiabetika bei gesetzlich Versicherten im Jahr 2024 auf 116,8 Millionen Euro gestiegen, ein Plus gegenüber dem Vorjahr von 11,3 Prozent. Innerhalb von fünf Jahren betrage der Kostenanstieg in diesem Bereich im nördlichsten Bundesland rund 51 Prozent. "Ein Hauptgrund für den kontinuierlichen Kostenanstieg ist der verstärkte Einsatz neuer, moderner Therapieformen für Typ-2-Diabetiker. Diese sind erheblich kostenintensiver", erläuterte AOK-Vorstandschef Tom Ackermann. Die Kommission schlägt für den Bereich Arzneimittel unter anderem die Erhöhung und Dynamisierung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel nach § 130a Absatz 1b SGB V vor und erwartet dadurch für 2027 eine Finanzwirkung von 2,27 Milliarden Euro.

Wie geht es weiter?

Laut des Bundesgesundheitsministeriums sollen die Vorschläge des Berichts zügig geprüft und auf dieser Grundlage sehr zeitnah ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, Bundeskanzler Friedrich Merz hat einen Kabinettsbeschluss bis Ende April angekündigt. Ziel ist es, kurzfristig wirksame Maßnahmen umzusetzen, um die Finanzsituation der GKV ab dem Jahr 2027 zu stabilisieren. Parallel dazu soll die Finanzkommission Gesundheit ihre Arbeit fortsetzen und bis Ende des Jahres weitere Vorschläge für mittel- bis langfristige Strukturreformen in der GKV vorlegen.

Das ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte verbindliche Primärarztsystem kommt dann wohl nach diesem ersten Finanzgesetz. In einer Anhörung des Petitionsausschusses des Bundestags Mitte Oktober letztes Jahr hat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Tino Sorge (CDU) einen Gesetzentwurf für ein solches System im Laufe des Jahres 2026 angedeutet. "Realistisch ist, dass wir im Laufe des kommenden Jahres entsprechende Ideen haben, die dann auch zeitnah umgesetzt werden können", sagte er. Eine Frage laute beispielsweise, was mit denjenigen ist, die sich diesem Primärarztsystem nicht unterwerfen wollen. "Da ist noch nicht klar, ob man mit Zwang arbeiten möchte", erläuterte Sorge.


Autor:
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Marcus Sefrin
Redaktion MedTriX GmbH
Lüneburg


Erschienen in: Diabetes-Forum, 2026; 38 (2) Seite 6-8