Nach einer intensiven Abstimmungsphase haben VDBD und DDG die Regelungen zur Vergabe und Überprüfung von Fortbildungspunkten für Diabetesfachkräfte harmonisiert. Das vereinheitlichte Punktesystem gilt ab dem 1. Januar 2020.

Absolventen der Kurse Diabetesberater/in DDG und Diabetesassistent/in DDG verpflichten sich mit erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung dazu, sich durch den regelmäßigen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen medizinischen und beratungsrelevanten Themen fortlaufend zu qualifizieren.

Fortbildungspflicht sichert hohes fachliches Niveau

Nach den Vorgaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) setzt die Fortbildungspflicht ein Jahr nach Abschluss ein und soll dafür sorgen, dass Diabetesfachkräfte mit Neuentwicklungen vertraut sind und die sichere Anwendung in der alltäglichen Beratung und Schulungspraxis vermitteln können. Besonders hervorzuheben ist hier beispielsweise der Bereich Insulinpumpen und CGM-Systeme und anderer Technologien.

Gleichzeitig sichert die Fortbildungspflicht ein hohes fachliches Niveau und eine thematisch breit aufgestellte Expertise der Fachkräfte. Somit ist die kontinuierliche Fortbildung in zweierlei Hinsicht ein Zugewinn: zum einen wird eine gegenwärtige und sichere Beratungsqualität gewährleistet, zum anderen können Diabetesfachkräfte durch den Wissenszuwachs ihren Horizont erweitern und sich neue berufliche Aufgabenfelder erschließen.

Individuelles Nutzerkonto

Im Auftrag der DDG bietet die VDBD AKADEMIE auf ihrer Website allen Diabetesberaterinnen und Diabetesassistentinnen die Möglichkeit, in einem individuellen Nutzerkonto ihre Fortbildungspunkte zu pflegen und das Fortbildungszertifikat zu beantragen. Gleichzeitig können Veranstalter ihre Fortbildungen bei der VDBD AKADEMIE zertifizieren lassen und somit ihren Teilnehmern den Erwerb von Punkten gewährleisten.

Abstimmung und Überarbeitung der Punktesysteme

Die Regeln zur Vergabe und Anerkennung von Fortbildungspunkten von VDBD AKADEMIE und DDG stimmten größtenteils überein, doch an der einen oder anderen Stelle war eine Abstimmung und Überarbeitung der Punktesysteme notwendig. Im Zuge eines intensiven Austauschs konnte eine Harmonisierung erreicht werden. Das vereinheitlichte Punktesystem für das Fortbildungszertifikat und die Zertifizierung von Veranstaltungen von Berufsverband und Fachgesellschaft greift ab Januar 2020.

Ab diesem Zeitpunkt überträgt die DDG der VDBD AKADEMIE auch das Mandat zur Führung und Überprüfung der Fortbildungspunkte. In Zuge dessen müssen Veranstalter nach Ablauf einer Übergangsfrist ab dem 01.01.2021 ihre Veranstaltungen bei der VDBD AKADEMIE vorab zertifizieren lassen, damit diese im Rahmen der Fortbildungspflicht für Diabetesberaterinnen und Diabetesassistentinnen anerkennbar sind.

Das Online-Nutzerkonto der VDBD AKADEMIE steht sowohl VDBD-Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern kostenfrei zur Verfügung. Nicht-Mitglieder zahlen für die Ausstellung des Fortbildungszertifikats einmalig 50 EUR in drei Jahren; Mitglieder des Berufsverbands zahlen ab dem 01.01.2021 einmalig 30 EUR in drei Jahren.

Einheitliches Punktesystem ab Anfang 2020

Viel Neues, doch Diabetesfachkräfte können beruhigt sein: ab Anfang 2020 gilt erst einmal das einheitliche Punktesystem von VDBD und DDG; die Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2021 soll gewährleisten, dass Veranstalter genug Zeit haben, sich umzustellen und mit der Zertifizierung von Seminaren und Workshops vertraut zu machen und diese entsprechend einzuplanen. Diabetesfachkräfte können während der Übergangsfrist auch nicht-zertifizierte Veranstaltungen einreichen.

Über deren Anerkennung wird dann auf Einzelfallbasis entschieden. Zusätzlich wird die VDBD AKADEMIE voraussichtlich noch in diesem Jahr das Online-Nutzerkonto zur Pflege der Fortbildungspunkte optimieren, um eine bestmögliche Handhabung zu ermöglichen.

"Die Harmonisierung des Punktesystems zwischen VDBD und DDG und die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt hinsichtlich unserer berufspolitischen Forderungen", betont die Geschäftsführerin des Berufsverbands Dr. Gottlobe Fabisch, "denn ein kontinuierlicher Nachweis über den qualitativ hohen Qualifizierungs- und Fortbildungsstand von Diabetesfachkräften ist eine wichtige Voraussetzung für die Forderung nach einer bundesweiten Anerkennung und Weiterentwicklung des Berufsbildes."

Über die verschiedenen Medien von VDBD, VDBD AKADEMIE und DDG wird kontinuierlich und transparent über die neuen Regelungen informiert. Ansprechpartnerin bei der VDBD AKADEMIE ist Jutta Spang ( spang@vdbd-akademie.de ).


Autor:
Asja Harder
Assistenz der Geschäftsführung, Redaktion Digitale Medien
VDBD sowie VDBD AKADEMIE
Tel.: 030 847 122-495


Erschienen in: Diabetes-Forum, 2019; 31 (9) Seite 42-43