Einen Gerichtsprozess um die Weiterbildung zur Diabetesberatung hat aktuell die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) gewonnen. Laut einer Pressemitteilung der Fachgesellschaft urteilten die Richter, dass die von einem Fitnessanbieter beworbene Ausbildung nicht, wie dargestellt, staatlich, branchenweit und international anerkannt und dessen Werbemaßnahmen somit irreführend seien. Die DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) verstehen diese Rechtsprechung als ein Zeichen gegen eine drohende Verwässerung dieser Weiterbildung und den damit einhergehenden Qualitätsverlust in der Versorgung von Menschen mit Diabetes.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat laut eigenen Angaben einen Gerichtsprozess um die Weiterbildung zur Diabetesberatung gewonnen. Die Richter urteilten, dass die von einem Fitnessanbieter beworbene Ausbildung nicht, wie dargestellt, staatlich, branchenweit und international anerkannt und dessen Werbemaßnahmen somit irreführend seien. Das Urteil unterstreicht, dass die Qualifizierung zur Diabetesberaterin/ zum Diabetesberater entsprechend DDG-Standards besonderen Qualitätsmerkmalen und einer komplexen interdisziplinären Weiterbildungsordnung unterliegt, die aktuellen politischen und wissenschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst ist, so die DDG in einer Pressemitteilung.

Die DDG und der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) verstehen diese Rechtsprechung als ein Zeichen gegen eine drohende Verwässerung dieser Weiterbildung und den damit einhergehenden Qualitätsverlust in der Versorgung von Menschen mit Diabetes.

Diabetes sei eine komplexe Stoffwechselerkrankung, die von den Betroffenen viel abverlangt. Um Komplikationen und Folgeerkrankungen zu verhindern, müssten sie besonderes Augenmerk auf ihren Lebensstil und eine dauerhaft gute Stoffwechseleinstellung legen. „Die Diabetesberatung ist dabei ein sehr wichtiger und unverzichtbarer Baustein in der Versorgung von Menschen mit Diabetes“, so Professor Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Vorsitzender des Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung & Weiterbildung“ (QSW) der DDG. „Mit ihr steht und fällt der Therapieerfolg. Es ist daher essenziell, die Weiterbildung zur/zum Diabetesberaterin und -berater oder Diabetesassistentin und -assistenten hohen Qualitätsstandards zu unterwerfen, damit diese Patientinnen und Patienten aktuelle und wissenschaftlich valide Informationen an die Hand geben können.“

Urteil mit Signalwirkung

Umso bedeutender sei das aktuelle Gerichtsurteil hinsichtlich der Verwendung des Qualifizierungsbegriffs „Diabetesberatung“. „Wir sehen zunehmend Anbieter auf dem Markt, die im Bereich Diabetes ihre Dienste anbieten. Besonders kritisch wird es, wenn Weiterbildungen angeboten werden, die vermeintlich staatlich anerkannt sowie branchenweit und international akzeptiert sind und damit eine Qualität suggerieren, die aus unserer Sicht nicht gegeben ist“, betont Müller-Wieland. Das Urteil habe daher eine klare Signalwirkung an Anbieter und schütze auch Betroffene.

„Es ist schlicht unmöglich, innerhalb von wenigen Monaten und einer wöchentlichen Lernzeit von ein paar Stunden eine ausreichende Expertise in der Diabetesberatung aufzubauen. Dem steht eine Weiterbildungszeit mit insgesamt rund 1800 Stunden als Theorie-, Praxis- und Selbstlernzeit in der Weiterbildungsordnung zur Diabetesberatung DDG gegenüber“, führt Müller-Wieland aus. Dieser Weiterbildungsumfang sei auch zwingend notwendig, um die Teilnehmenden ausreichend in psychologischer Betreuung, Ernährungsberatung, in der Handhabung der modernsten technischen Geräte bis hin zum individualisierten Diabetesmanagement zu qualifizieren.

Seit 40 Jahren bietet die DDG nach eigenen Angaben die Weiterbildung zu Diabetesberater/-innen und Diabetesassistent(-inn)en an und habe damit einen großen Erfahrungsschatz aufgebaut. Die Weiterbildung unterliege strengen Qualitätsanforderungen und wird regelmäßig an neueste Erkenntnisse aus Forschung und Praxis angepasst. Die Referierenden weisen eine diabetologische Expertise und entsprechendes Fachwissen aus. Aktuell hat die DDG ihre Weiterbildungen für Diabetesassistent/-in und Diabetesberater/-in DDG neu aufgesetzt und beide Weiterbildungen unter dem neuen Begriff „Diabetesedukation DDG“ zusammengeführt.

„Eine wichtige Voraussetzung für diese zertifizierte Weiterbildung ist ein reglementierter Gesundheitsfachberuf und der Nachweis einer Tätigkeit in einem diabetologischen Team“, erklärt Kathrin Boehm, stellvertretende Vorsitzende des VDBD und Diabetesberaterin DDG. „Damit muss schon im Vorfeld eine für den Diabetes relevante Expertise mitgebracht werden.“

Darüber hinaus ist die Weiterbildung „Diabetesedukation DDG“ in der Diabetologie voll anerkannt und erfüllt die Voraussetzungen für die Abrechnungsfähigkeit der diabetologischen Leistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigungen durch die Struktur- und Versorgungsverträge. „Mit dem VDBD steht dieser Berufsgruppe auch ein eigener Berufsverband zur Verfügung, der sie berufspolitisch vertritt, sowie zertifizierte Fortbildungen anbietet“, ergänzt Boehm.

Weitere Informationen zu den Angeboten der DDG zur Diabetesedukation sowie Anmeldemöglichkeiten sind unter www.ddg.info/diabetesedukation verfügbar.

Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft | Redaktion

Redaktion diabetologie-online
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