Gruppenschulungen für Patienten mit Diabetes mellitus können aufgrund der aktuellen Kontaktbeschränkungen wegen der Coronavirus-Pandemie nicht stattfinden. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) fordert daher, digitale Schulungs- und Beratungskonzepte rasch zu genehmigen und in den Abrechnungskatalogen abzubilden.
Die Diabetesberatung und -schulung befindet sich derzeit in einem Dilemma: Auf der einen Seite zählen Menschen mit Diabetes zu den Risikogruppen, die durch eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus gefährdet sind; daher sollten sie gerade jetzt auf eine gute Blutzuckereinstellung achten. Auf der anderen Seite gelten auch für diese Patienten die wichtigen Kontaktbeschränkungen, die zur Folge haben, dass in vielen diabetologischen Praxen keine Gruppenschulungen mehr stattfinden. Damit entfällt, gerade im Hinblick auf eine optimale Stoffwechseleinstellung, ein wesentlicher Stützpfeiler der Patientenbegleitung, mahnt der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD).
Strukturierte Schulungen sind fester Bestandteil der Diabetestherapie
Die Diabetesschulung ist eine der zentralen Säulen einer erfolgreichen Diabetestherapie, denn sie hilft dem Patienten seine Erkrankung zu meistern. Diabetes erfordert ein hohes Maß an Selbstmanagement-Fähigkeiten. Wie aber kann Beratung in der Corona-Krise stattfinden? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichte am 27. März 2020 einen Eilbeschluss, nach dem Schulungen, die im Rahmen von Disease-Management-Programmen eigentlich verpflichtend sind, im gesamten Jahr 2020 ausgesetzt werden können.
„Obwohl es sich dabei explizit um eine Kann-Regelung handelt, betrachten wir diesen Beschluss mit großer Sorge“, sagt die VDBD-Vorsitzende Dr. rer. medic. Nicola Haller. Denn aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen zur Kontaktbegrenzung können Präsenzschulungen, die meist in Gruppen abgehalten werden, de facto nicht mehr stattfinden.
Beratungsbedarf während COVID-19-Pandemie eher noch größer
Strukturierte Schulungen sind in Deutschland jedoch nicht ohne Grund ein fester Bestandteil der Diabetestherapie. „Der Verlauf der Erkrankung und das Ausmaß von Folgeschäden hängen ganz wesentlich von der Blutzuckereinstellung ab“, sagt Haller. Gerade bei neu auftretenden Diabeteserkrankungen vom Typ 1 oder Typ 2, bei Diabetespatientinnen, die schwanger werden, bei einem Gestationsdiabetes oder bei akuten Episoden der Über- oder Unterzuckerung gebe es daher einen dringenden Schulungsbedarf, der auch in der Krise nicht einfach pausiere.
Im Gegenteil sei der Beratungsbedarf jetzt, während der COVID-19-Pandemie, eher noch größer als sonst: „Die Patienten wissen, dass sie zur Risikogruppe zählen und kommen vermehrt mit Fragen auf uns zu“, sagt Haller. Auch kann ein Diabetes mellitus mit psychischen Begleiterscheinungen wie depressiven Episoden oder Ängsten einhergehen. Gerade diese Patienten benötigten in der aktuellen Pandemie eine besonders intensive Begleitung.
Digitale Schulungs- und Beratungskonzepte zeitnah prüfen und genehmigen
Eine Möglichkeit, die Patienten weiterhin in ihrem Diabetesmanagement zu unterstützen, sieht der VDBD in digitalen Schulungs- und Beratungskonzepten. „Solche Konzepte müssen jetzt zeitnah und unbürokratisch geprüft und genehmigt werden“, sagt Dr. Gottlobe Fabisch, Geschäftsführerin des VDBD. Ähnlich wie die Schulen ihre Schüler über Online-Plattformen unterrichten, sollte dies auch für Diabetespatienten ermöglicht werden.
Die technischen Voraussetzungen für Videosprechstunden sind in vielen Praxen und Privathaushalten mittlerweile vorhanden. Damit eine End-zu-End-Verschlüsselung gewährleistet ist, sollte auf die durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bereits zertifizierten Anbieter für Videosprechstunden zurückgegriffen werden. Auch die notwendige Einwilligung der Patienten und die Datenschutzerklärung müssen zuvor eingeholt werden.
Digitale Schulungen bislang nicht in den Abrechnungskatalogen abgebildet
Dringenden Handlungsbedarf sieht der VDBD aber auch bei den Abrechnungsmöglichkeiten. „Bislang gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung dazu, wie Video-Schulungen abgerechnet werden können“, sagt Fabisch. Zudem sind digitale Schulungen bislang nicht in den Abrechnungskatalogen abgebildet. Dies müsse nun rasch nachgeholt werden – immerhin machen die Schulungsleistungen einen wichtigen Teil des Umsatzes aus. Bricht diese Abrechnungsmöglichkeit weg, könne es für Diabetes-Schwerpunktpraxen auch um die wirtschaftliche Existenz gehen.
Quelle: Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD)