Von Adipositas bis Zuzahlungen: Das Gesundheitssystem steht 2026 vor enormen Herausforderungen. Finanzierungslücken, Bürokratie-Exzesse und verschleppte Reformen prägen die Debatte. Ein kritischer Blick auf 26 Brennpunkte – und die Frage: Wann kommt der Mut zur echten Veränderung?
Adipositas
53 Prozent der Deutschen sind übergewichtig, ein Drittel davon krankhaft (BMI > 40). An der Versorgung zumindest der gesetzlich Versicherten wird sich 2026 kaum etwas ändern. Das DMP Adipositas wurde zwar beschlossen, Chancen für eine Umsetzung gibt es jedoch wegen der fehlenden Finanzierung nicht. Und auch mit dem DMP wäre den meisten Adipösen nicht geholfen. Neben Apps zur Gewichtsreduktion übernehmen die gesetzlichen Kassen lediglich die Kosten für bariatrische OP. Eine medikamentöse Therapie bleibt weiterhin eine Selbstzahlerleistung, solange nicht die Gesetzeslage geändert wird. Damit ist, wegen knapper Kassen der Kassen nicht zu rechnen.
Bundesärztekammer
Für die BÄK steht die finale Umsetzung der neuen GOÄ an. Die notwendigen Fachgespräche starten zu Beginn des Jahres und sollen zügig erfolgen, damit die Gebührenordnung dann von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann. Wenn alles wie geplant läuft, kann sie Anfang 2027 in Kraft treten.
Co-Payment
Die Suche nach Finanzquellen für die GKV lässt auch immer wieder das Thema Eigenbeteiligung aufkommen. Hier gibt es meines Erachtens viele Möglichkeiten, die es wert sind, diskutiert zu werden. Warum zum Beispiel können sich nicht Kassen und Versicherte bestimmte Kosten teilen – zum Beispiel das CGM beim Patienten ohne Insulintherapie oder die Kosten der medikamentösen Behandlung von Adipositas. Sinnvoller als die Beteiligung an Kosten für Tai-Chi-Kurse, Gesundheitsreisen oder gar Homöopathie und Alternativmedizin.
Digitalisierung
Die digitale Praxis ist zunehmend der Standard. Ohne eine Vernetzung unserer Technik wären wir kaum noch arbeitsfähig. Die Vernetzung untereinander ist jedoch noch weit hinter den Möglichkeiten zurück. Dies liegt zum einen an Regularien. So wird eine umfassende Interoperabilität von Medizintechnik erst im kommenden Jahr Pflicht. Datenschutzrechtliche Bedenken bereiten uns in Deutschland noch dazu besondere Probleme. Als der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung am Jahresende die kaum vorhandene Nutzung der ePA durch die Versicherten bedauerte, sprach er auch komplizierte Zugangswege an. Wer jetzt darin einen Hoffnungsschimmer sieht, wurde allerdings sehr schnell enttäuscht: im gleichen Atemzug wurde auch gefordert, die Versicherten sollten umfassende Möglichkeiten für eine differenzierte Freigabe aller hinterlegten Dokumente haben. Damit verliert die ePA jedoch ihre Verbindlichkeit und das Potential bleibt weiter ungenutzt.
Auch die umständliche Verwaltung, komplizierte Befüllung und zeitaufwendige Nutzung ist seit Einführung kaum gebessert.
Einsparpotential
Gibt es im Gesundheitswesen sicherlich in nennenswertem Umfang. Eine sinnvolle und umfassende Nutzung technischer Möglichkeiten, eine funktionierende Vernetzung (nicht nur im technischen Sinne) von Ambulanter und stationärer Versorgung, eine echte Reform der Abrechungssysteme, die leistungs- und zielorientiert ist und nicht pauschaliert oder an das bloße Vorrätig halten von Leistungen gekoppelt sind nur einige Punkte.
Ideen, welche auf die Begrenzung von Patientenkontakten hinzielen helfen dabei ebenso wenig wie der Versuch, Patientenströme zu kanalisieren. Ohne grundsätzliche Änderungen am Abrechnungssystem ist damit lediglich eine Umverteilung zu erreichen.
Finanzierung des Gesundheitssystems
Jahrzehnte lang hat man es in Deutschland versäumt, sich grundlegende Gedanken über die Finanzierung des Gesundheitssystems zu machen. Auch wenn es ständig Kritik von allen Seiten hagelt, wir haben hierzulande immer noch ein System, dass in seiner umfassenden Versorgung und vor allem dem uneingeschränkten Zugang aller dazu in der Welt nur wenig Vergleichbares findet. Dabei verzichten wir weitgehend auf eine Beteiligung der Versicherten über ihren Beitrag hinaus. Das dieses System teuer ist, ist unbestritten. Aber da wir auf nichts verzichten wollen müssen wir anderweitig sehen, wir Geld in das System kommt. Die Ideenfindung hat begonnen, seien wir gespannt auf den Bericht der FinanzKommission Gesundheit, der im März vorliegen soll.
GVSG
Vor mehr als einem Jahr beschlossen, sind die Vorgaben des Gesetzes seit Mitte März nun alle umgesetzt. Sowohl die Vorhaltepauschale als auch die neu eingeführte Halbjahres-Versorgungspauschale verursachen einen erheblichen bürokratischen Aufwand und werden für die Versorgung der gesetzlich Versicherten keinen spürbaren Vorteil bewirken. Dem BVND ist es durch intensive Bemühungen gelungen, Nachteile für die Schwerpunktpraxen abzuwenden, die Änderungen werden sich in den Schwerpunktpraxen finanziell und organisatorisch nicht bemerkbar machen.
Heilberufe – Werbung
Werbung für Medikamente darf nur gegenüber Angehörigen der Heilberufe erfolgen. Der Ansatz ist im Grunde richtig, nur dass sich Krankenschwestern und Diabetesberater auf Fachtagungen nicht über aktuelle Behandlungsmethoden informieren dürfen, ist kontraproduktiv. Es ist an der Zeit, die im Heilmittelwerbegesetz genannten Berufsgruppen zu ergänzen.
Impfen
Ein Thema, dass uns sicher auch in 2027 beschäftigen wird: Sollen Apotheker impfen, Ärzte geben doch auch keine Medikamente ab?
Nun, die Impfquoten in Deutschland sind schlecht, kaum jemand (< 25 %) lässt sich gegen Grippe oder Pneumokokken impfen. In der Gruppe der besonders vulnerablen chronisch Erkrankten ist dieser Prozentsatz noch größer. Wenn also Apotheker sich der Impfmuffel annehmen, erreichen sie mit großer Wahrscheinlichkeit vor allem diejenigen, die gar nicht in eine Arztpraxis zum Impfen gegangen wären. Wie groß das Interesse der Apotheker allerdings ist, für ein Honorar von etwa 11 € bei einem Unbekannten die Anamnese zu erheben, ihn orientierend zu untersuchen, aufzuklären, zu impfen, nachzubeobachten und im Falle von Beschwerden oder Komplikationen zumindest als erster Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, bleibt abzuwarten.
Jahrespauschale
Eine Jahrespauschale wie sie im GVSG festgelegt wurde, ist ein teures Bürokratiemonster. Sie kostet die Selbstverwaltung Unsummen, spart weder Geld noch Arztzeit ein und steht noch dazu der Struktur des bisherigen Abrechnungssystems (quartalsweise) entgegen.
Der Gesetzgeber sollte das erkennen und die Regelung wieder abschaffen.
Krankenhäuser
Das 2024 beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird unter anderem dazu führen, dass die Anzahl diabetologisch ausgerichteter Fachabteilungen weiter sinkt. Die Korrektur der schlimmsten durch das Gesetz verursachten Verwerfungen ist mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz zwar erfolgt, dennoch sind zentrale Fragen – auch in Bezug auf intersektorale und interdisziplinäre Zusammenarbeit weiter unbeantwortet.
Länderkompetenzen
Förderalismus ist ein über die Jahrhunderte in Deutschland gewachsenes Prinzip und im Grundgesetzt für die Ewigkeit verankert. Dennoch gibt es Dinge, die besser länderübergreifend gelöst würden. So sollten zum Beispiel Zertifizierungen, die von einer Ärztekammer erteilt wurden, automatisch bundesweit gelten. Auch ist es weder wirtschaftlich sinnvoll noch effektiv, wenn DMP-Verträge, die auf bundeseinheitlichen Vorgaben beruhen, in 17 Länder-KVen separat verhandelt werden. Warum keine Vertragsverhandlung auf Bundesebene und eine Ratifizierung in den Ländern?
Medizintechnik
Die EU hat Mitte Dezember 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die erst vor kurzem eingeführten, aber noch nicht vollständig umgesetzten Regeln für Medizinprodukte entbürokratisiert werden sollen. Sicher ein sinnvoller Schritt, zu hoffen ist allerdings, dass Umsetzung der notwendigen Interoperabilität nicht noch weiter auf sich warten lässt als bis zum Ende 2027.
Notdienst
Bei akuten Beschwerden zum Arzt? Das soll sich ändern: vorgeschlagen wird, dass zuvor eine telefonische Triage erfolgt, die festlegt, ob und wenn ja, wann und wo der Erkrankte einen Arzt aufsuchen kann. Doch was im Rettungswesen gut funktioniert, ist nicht übertragbar auf das gesamte Spektrum von Beschwerden, die Patienten zum Arzt führen.
Ökonomische Evaluation
Viel zu selten werden Kosten und Wirkungen von gesundheitspolitischen Entscheidungen einer belastbaren Prüfung unterzogen. Ob vor Jahren die Praxisgebühr oder heute die Telematik-Infrastruktur: eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse und deren Testung auf Belastbarkeit im Feldversuch hätte Milliarden-Einsparungen bringen und ganz nebenbei die Beteiligten erheblich entlasten können.
Primärarzt
Ob ein Primärarztsystem erhebliche Ressourcen im Gesundheitswesen freimachen und dabei gleichzeitig in relevanter Größenordnung Einsparungen bewirken kann, ist nicht sicher. Sicher ist jedoch, dass eine solche Regelung praktikabel sein muss und die Versorgung von chronisch Kranken nicht beeinträchtigen darf. Allein eine Pflicht zur hausärztlichen Primärintervention vor allen Arztkonsultationen ist keine Lösung und würde die Hausärzte hoffnungslos überlasten.
Qualitätsindikatoren
Geld muss der Leistung folgen. Praxen und Kliniken, die bessere Qualität liefern und das nachweisen können (Zertifizierung) müssen für den höheren Aufwand auch adäquat vergütet werden. Dass dies möglich ist, zeigen die DMP-Verträge zu Typ-1 und Typ-2 Diabetes in Berlin.
Rationierung und Priorisierung
Der damalige Kammerpräsident Karsten Vilmar hat 1998 das Unwort des Jahres ausgesprochen, indem er vom "sozialverträglichen Frühableben" sprach. Seither hat man in Deutschland die Diskussion über die Verwendung endlicher Ressourcen des Gesundheitswesens gemieden wir der Teufel das Weihwasser. Dabei wird jedoch völlig übersehen, dass nicht alles, was machbar ist, auch in jedem Fall sinnvoll angewendet wird. Statt einer schleichenden, inoffiziellen Rationierung (bei Arzneimittel-Lieferengpässen oder fehlenden Terminkapazitäten) sollten wir den Mut haben, in einer breit angelegten gesellschaftlichen Diskussion zu definieren, welche Leistungen die GKV tragen muss, kann und soll.
Sozialverträglichkeit
Auch wenn der Begriff Sozialverträglichkeit immer wieder als Argument verwendet wird, im Sozialgesetzbuch taucht er nicht ein einziges Mal auf, weder als Begriff noch gar als normgebender Grundsatz. Dennoch wird genau damit jedes Ansinnen begründet, das auf eine Umverteilung von "Reich" nach "Arm", anders ausgedrückt von Leistungserbringern zu Leistungsempfängern hinausläuft. Dabei übersieht man geflissentlich, dass bereits die Grundidee der sozialen Marktwirtschaft und das Solidarprinzip der Sozialversicherungssysteme entsprechende Korrekturen erhält.
Lediglich für besonders Belastete (chronisch Kranke) muss ein zusätzlicher Ausgleich geschaffen werden (und das ist im SGB V schon lange umgesetzt)
Tagungen
Tagungen und Kongresse ohne Subventionen sind kaum finanzierbar. Die BÄK hat sich mit dem Thema befasst, um eine unabhängige Fortbildung zu gewährleisten.
Die gefundene Regelung genügt den Ansprüchen, aber für die Zukunft wäre auch ein Modell denkbar, welches eine Beeinflussung durch Sponsoren völlig ausschließt: Eine Stiftung, deren Zweck die medizinische Fortbildung ist. Finanziert wird die Stiftung dur h Beiträge der Heilberufe, GKV, PKV, Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften sowie durch eine Abgabe auf Umsätze von Arzneimitteln, Hilfsmitteln und Medizinprodukte. Die Regeln muss der Gesetzgeber festlegen, die Stiftung finanziert dann Fortbildungen aller Art.
Umverteilung
Eine Umverteilung von Vermögen findet in der gesetzlichen Krankenversicherung seit langem statt. Allerdings ganz anders, als man das erwarten sollte. Wer schwerer krank ist, subventioniert die Beiträge der Versicherten mit Bagatellerkrankungen. Wie ist das möglich? Durch selektive Selbstbeteiligung: Zuzahlungen müssen für fast alles geleistet werden, nicht aber für Arztbesuche. So zahlt, wer den Hausarzt 6 mal im Jahr wegen Husten, Schnupfen oder Magenverstimmung aufsucht, 2 mal wegen eines Insektenstichs in der Notfallambulanz erscheint, und 1 Vorsorgeuntersuchung wahrnimmt genau 0 Euro zu. Wer allerdings auf Medikamente angewiesen ist, Heil- oder Hilfsmittel oder stationäre Behandlung braucht zahlt für all das zu.
Deshalb braucht es eine andere Basis für Zuzahlungen, die alle Bereiche umfasst und chronisch Kranke entlastet.
Vorsorge (Prävention)
Ist der Schlüssel für langfristige Einsparungen. Das ist nun keine ausschließlich ärztliche, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In Zeiten klammer Kassen denkt man zumindest über "Strafsteuern" für gesundheitsschädliche Produkte nach. Eine wirkungsvolle Maßnahme, wie z. B. in Großbritannien und Mexiko nach der Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke zu sehen war.
Weiterbildung
Die Anzahl der Kliniken mit Diabetesabteilungen nimmt ab, immer weniger Diabetiker werden stationär versorgt. Dieser Prozess wird sich durch beschlossene Regelungen zur Krankenhausreform weiter fortsetzen. Damit fallen aber auch dringend benötigte Ausbildungsstellen in der Diabetologie weg. Die Zahl neu ausgebildeter Diabetologinnen und Diabetologen reicht jetzt schon nicht mehr aus, jedoch nicht aus, um altersbedingte Abgänge zu kompensieren. Ohne Gegenmaßnahmen ist somit in Zukunft mit einem Mangel an neu Weitergebildeten zu rechnen. Viele Kliniken, die früher die Zusatz-Weiterbildung Diabetologie anboten, existieren nicht mehr.
Somit muss die Weiterbildung in Zukunft vermehrt im ambulanten Bereich, also in Praxen Niedergelassener erfolgen. Die Weiterbildung zum Diabetologen oder zur Diabetologin in einer Praxis muss jedoch derzeit praktisch vollständig aus Eigenmitteln der Praxis finanziert werden. Ein Ausgleich durch die Krankenkassen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen erfolgt nicht. Dieses finanzielle Hemmnis führt dazu, dass viele Weiterbildungsbefugte keine Stellen anbieten, obwohl ein großer Bedarf besteht. Hier muss möglichst bald eine Korrektur erfolgen, wenn wir die bisherige Qualität der Diabetesversorgung erhalten werden soll.
X für ein U
Ein X für ein U macht sich jeder vor, der denkt, durch eine Reduktion der Arztbesuche könnte die GKV Geld sparen. Immer wieder hören wir, meist aus der gleichen Ecke, die selben Töne: "Mit einem Primärarztsystem lassen unnötige Arztbesuche einsparen." "Mit einer zentralen KI-gesteuerten Zugangskontrolle zum Arzt können 20% der Arztbesuche eingespart werden" "Eine Jahrespauschale reduziert die Arztbesuche und schafft damit schneller erhältliche Termine". Hier liegen verschiedene Denkfehler vor: Schnellere Termine bringen keine Einsparungen, es werden genauso viel, nur andere Patienten behandelt. Aber 20% weniger Arztbesuche und, um bei der Logik zu bleiben, keine schnelleren Termine, bringt auch keine Einsparung. Selbst wenn wir unterstellen, dass alle Leistungen zu 100% vergütet werden (was auch im Hausarztsektor nicht so ist), dann verdienen die einzelnen Ärzte pro Quartal weder mehr noch weniger, denn die Gesamtvergütung, die von den Kassen gezahlt werden, ist unabhängig davon, ob im Quartal 80, 100 oder 120 Prozent Patienten behandelt werden.
Years-of-life-lost (YLL)
Ein 20-30 Jahre alter Mann mit einem BMI > 45 verliert gegenüber einem Normalgewichtigen 13 Lebensjahre. Dennoch wird effektive Adipositastherapie als Life-style-Veränderung angesehen.
Zuzahlungen
Zuzahlungen können ein gutes Mittel zur Entlastung des Versorgungssystems sein, sie haben noch dazu den Vorteil, dass sie auch die Ausgabenseite der GKV entlasten. Die Politik hat bereits richtig erkannt, dass die gegenwärtigen Pauschbeträge inflationsbedingt eine jährlich ständig abnehmende Belastung der Versicherten und einen immer geringeren Beitrag zur Finanzierung des GKV-Systems darstellen. Allein, eine einfache Anhebung dieser Zahlungen ist keine gute Lösung. Bisher erfolgen Zuzahlungen vorwiegend für Bereiche, deren Inanspruchnahme der Patient nur bedingt steuern kann, wie Krankenhausaufenthalte, Heil- und Hilfsmittel und Medikamente. Durch die Ausweitung der Selbstbeteiligung kann eine sinnvolle Steuerung der Inanspruchnahme von Leistungen erfolgen. Der bisherige administrative Aufwand für den Nachweis einer Befreiung ist außerdem zu hoch, dagegen gibt es für Bezieher von geringen Einkommen keine Möglichkeit der Reduktion. Warum kann man das nicht einfacher gestalten: Denkbar wäre eine Zuzahlung in Höhe von 20% des Arbeitnehmeranteils pro Jahr (entspricht etwa 2,5% des Einkommens (bisher 2%). Für chronisch Kranke wird die Reduktion auf 50% beibehalten. So werden alle "Nutzer" des Systems einbezogen – nur wer in einem Jahr keine Leistungen in Anspruch nimmt, zahlt nichts zu.
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Erschienen in: Diabetes-Forum, 2026; 38 (2) Seite 42-45
