Wer an einem Typ 1 oder Typ 2 Diabetes leidet, sollte sich regelmäßig den Augenhintergrund untersuchen lassen. Die Erkrankung geht mit einem erhöhten Risiko für eine diabetische Retinopathie sowie ein durch sie bedingtes Makulaödem einher. Patienten, bei denen diese Komplikation bereits diagnostiziert wurde, haben demnächst Anspruch auf ein Untersuchungsverfahren, das die Dicke der Netzhaut äußerst präzise erfasst und es so ermöglicht, den Verlauf der Erkrankung genauer zu verfolgen. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat beschlossen, die Optische Kohärenztomographie (OCT) für diese Indikation in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Kassen aufzunehmen.

OCT bereits seit Jahren wichtige Methode zur Untersuchung des Augenhintergrunds

Mit dieser Entscheidung ist eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einer breiteren Verfügbarkeit der OCT genommen. Bei der OCT handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren, das mithilfe von Licht unterschiedlicher Wellenlängen feinste Strukturen im Gewebe sichtbar macht. „Die Methode funktioniert im Wesentlichen wie eine Ultraschalluntersuchung – nur dass anstelle von Schallwellen Lichtstrahlen verwendet werden“, erläutert Dr. med. Jens Kröger, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE und niedergelassener Diabetologe aus Hamburg-Bergedorf. Das Licht, dessen Wellenlängen hauptsächlich im Infrarotbereich liegen, wird an unterschiedlichen Gewebeschichten unterschiedlich stark reflektiert. Aus diesem Reflexionsmuster lässt sich letztlich ein dreidimensionales Bild des Gewebes rekonstruieren, das auch dessen Mikrostruktur in hoher Auflösung widerspiegelt.

Bei der Untersuchung des Augenhintergrundes wird die OCT bereits seit etlichen Jahren eingesetzt. Hier erlaubt sie genaue Aussagen über die Dicke der Netzhaut und über das Ausmaß möglicher Flüssigkeitseinlagerungen – ein wichtiges diagnostisches Kriterium bei der feuchten diabetischen Makulopathie, die unbehandelt bis zur Erblindung voranschreiten kann.

Neue Regelung kommt Patienten mit bereits diagnostiziertem Makulaödem zugute

„Bisher mussten die Patienten diese Untersuchung im Rahmen der IGEL-Leistungen selber tragen oder es wurden durch bestehende Sonderverträge mit einzelnen Krankenkassen die Kosten erstattet“, sagt Professor Dr. med. Hans-Peter Hammes, Leiter der Sektion Endokrinologie der Universitätsmedizin Mannheim und Beiratsmitglied der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes und Auge“ der Deutschen Diabetes Gesellschaft. Diese für viele Patienten sehr unbefriedigende Situation werde sich ändern: „Die neue Kassenleistung können Menschen mit Diabetes in Anspruch nehmen, bei denen ein solches Makulaödem bereits festgestellt wurde und deren Therapie nun genauer gesteuert werden soll“, so Professor Hammes

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Regelmäßige Neubeurteilung macht individuelle Therapieanpassungen möglich

Diana Droßel ist stellvertretende Vorsitzende von diabetesDE, Diabetesberaterin und selbst an Typ-1-Diabetes erkrankt sowie seit 1982 erblindet. Sie erklärt die Behandlung: „Bislang umfasst die Therapie Medikamenteninjektionen in den Glaskörper des Auges. Das regelmäßige Einbringen von Substanzen wie VEGF-Antagonisten oder Glucocorticosteroiden kann den Verlauf der Netzhautveränderung verlangsamen und im Idealfall stoppen.“

Mithilfe der nicht-invasiven und schmerzfreien OCT können Netzhautdicke und Ödembildung nun regelmäßig – zunächst im monatlichen Abstand – neu beurteilt werden. Auf dieser Grundlage kann dann entschieden werden, ob die Medikamenteninjektionen noch notwendig sind. Komme die Erkrankung zum Stillstand, könne der Abstand zwischen den Injektionen verlängert werden, sind sich die Experten einig. Weil mit der Verringerung der Medikamentengabe jedoch auch das Risiko für eine Unterbehandlung steigt, darf die OCT laut G-BA-Beschluss nur von Fachärzten für Augenheilkunde angewandt werden. So soll die Qualität von Diagnose und Therapie sichergestellt werden.

Bevor die OCT tatsächlich abgerechnet werden kann, muss der G-BA-Beschluss noch durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft werden. In einem abschließenden Schritt entscheidet dann der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung.



Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe