Die langfristige Überwachung der Güte der antidiabetischen Therapie von Patienten mit Diabetes erfolgt seit Jahrzehnten durch die Messung des HbA1c-Wertes. Die Messung wird auch für die Diabetes-Diagnose eingesetzt [Landgraf 2025]. Durch regelmäßige interne und externe Qualitätskontrollen wird die Qualität der HbA1c-Messung in den Laboratorien und Praxen überprüft, bewertet und damit gesichert [Heinemann 2014, Heinemann 2018].
Einleitung und Hintergrund
Nach einer Empfehlung des "International HbA1c Consensus Committee" aus dem Jahr 2010 sollen die Messergebnisse von HbA1c-Messungen in SI-Einheiten (Système international d’unités, internationales Einheitensystem), also mmol/mol und ohne Dezimalstelle angegeben werden, die Angabe der HbA1c-Werte in Prozent mit einer Kommastelle ist auch erlaubt [Hanas 2010]. Allerdings haben sich in den 15 Jahren seit der Publikation dieses Konsensus-Berichtes die Messtechnik und die Qualität der HbA1c-Messung substanziell verbessert [Kaiser 2022].
Da sich mit den gestiegenen Anforderungen an die Analytik die Präzision und Richtigkeit der HbA1c-Messung deutlich verbessert haben, konnte die Akzeptanzgrenze für Messergebnisse bei Ringversuchen bei der externen Qualitätskontrolle (eQK) entsprechend der Richtlinie der Bundesärztekammer (Rili-BÄK) reduziert werden. Diese wurde von ± 18 % auf ± 8 % abgesenkt [BÄK 2023]. In den Niederlanden und den USA gilt ebenfalls eine Akzeptanzgrenze von ± 8 % [Schubert-Olesen 2025 (siehe Tabelle 2 im Zitat)]. Bei der internen Qualitätskontrolle (iQK) wurde die Akzeptanzgrenze in Deutschland auf ± 3 % abgesenkt. In den Niederlanden, den USA und der Schweiz wurden keine Akzeptanzgrenzen für die interne Qualitätskontrolle festgelegt. Eine so deutliche Reduktion der Akzeptanzgrenzen sollte bei der Angabe der Genauigkeit der Messergebnisse im Rahmen der internen und externen Qualitätssicherung durch die angemessene Anzahl von Dezimalstellen berücksichtigt werden, damit nicht die erreichte genauere Messung durch die vom Messgerät durchgeführte Auf- bzw. Abrundung schlechter charakterisiert wird. Es ist Konsens der Autoren, dass bei der Übermittlung der Messergebnisse im Rahmen der Krankenversorgung keine Änderung zu den oben genannten Empfehlungen erfolgen soll [Hanas 2010].
eQK: externe Qualitätskontrolle
iQK: interne Qualitätskontrolle
Was ist das Problem, wenn die Angabe bei der Dezimalstelle weiterhin erfolgt wie bisher?
Die Labormessgeräte geben die gemessenen Werte mit so vielen Nachkommastellen an wie vom Hersteller angegeben. Wenn, wie beim HbA1c geschehen, die Messgenauigkeit deutlich verbessert wird, kann man den Messwert mit einer weiteren (Dezimal-)Stelle angeben, damit der erhaltene Messwert nicht durch die Auf- bzw. Abrundung zu einem "Glätten" der Ergebnisse führt. Dies führt dazu, dass die Überwachung der Qualitätskontrolle aufgrund von Rundungsfehlern nicht korrekt erfolgt. Um das Problem anschaulich darzustellen, sind in Tabelle 1a und 1b die erlaubten Akzeptanzbereiche für das HbA1c für verschiedene HbA1c-Werte aufgelistet, die den Referenz-, den prädiabetischen und den diabetischen Bereich widerspiegeln. Um den Einfluss der Auf- bzw. Abrundung beispielhaft darzulegen sind sowohl die HbA1c-Werte mit entsprechenden Dezimalstellen als auch darunter die auf- bzw. abgerundeten Werte gezeigt. Diese Darstellung verdeutlicht, dass durch Auf- bzw. Abrunden des HbA1c-Wertes, der Akzeptanzbereich sowohl vergrößert, verkleinert als auch verschoben werden kann, was die korrekte Darstellung der Qualität der Überwachung der Qualitätskontrollergebnisse einschränkt.
Tab. 1a: Akzeptanzbereich für die interne bzw. externe Qualitätskontrolle über den Referenzbereich bis in den diabetischen Bereich für HbA1c (mmol/mol).
Nimmt man als Beispiel den HbA1c-Wert von 31 mmol/mol, dann ist der erlaubte Bereich für die iQK 30,1 – 31,9 mmol/mol und nach Rundung der Ergebnisse 30 – 32 mmol/mol, also erweitert. Es kann aber auch zu einer Verminderung kommen, wie dieses Beispiel zeigt: Wenn man den Akzeptanzbereich für die eQK für einen HbA1c-Wert von 31 mmol/mol betrachtet, führt eine Rundung des Messwertes des erlaubten Akzeptanzbereichs von 28,6 – 33,4 mmol/mol zu einem Bereich von 29 – 33 mmol/mol, also zu einer deutlichen Verengung des erlaubten Akzeptanzbereichs von ursprünglich 4,8 mmol/mol (± 2,4) auf 4,0 mmol/mol HbA1c. Daher können im Akzeptanzbereich gemessene Messwerte nach Auf- bzw. Abrundung außerhalb des Akzeptanzbereichs liegen, wodurch die Qualität der Analytik trotz richtiger Messung des HbA1c für nicht ausreichend erklärt wird.
In Konsequenz der dargelegten Überlegungen müssen die Hersteller nicht nur die Messwerte mit zusätzlichen Nachkommastellen, sondern auch die Zielwerte für die Kalibratoren und für die Qualitätskontrollproben entsprechend genauer angeben.
Tab. 1b: Akzeptanzbereich für die interne bzw. externe Qualitätskontrolle über den Referenzbereich bis in den diabetischen Bereich für HbA1c (%).
Nutzung des HbA1c-Wertes
Bei der klinischen Nutzung des HbA1c-Messergebnisses sind die Angaben des Messwertes ohne Dezimalstellen in mmol/mol, bzw. mit einer Kommastelle bei Angabe in Prozent, ausreichend und sinnvoll.
Für Qualitätskontrollmessungen werden die Messergebnisse aber mit einer Dezimalstelle mehr benötigt, d. h. die Messergebnisse müssen mit einer Kommastelle bei Angabe des HbA1c-Wertes in mmol/mol und mit zwei Kommastellen bei Angabe in Prozent ausgegeben werden. Falls das bei den verwendeten Messgeräten noch nicht erfolgt ist, sind die Anwender aufgefordert, auf die Hersteller zuzugehen und hier die Übertragung einer zusätzlichen Nachkommastelle einzufordern.
Diese Problematik wird auch von der zuständigen Arbeitsgruppe der Internationalen Vereinigung der Klinischen Chemiker (International Federation of Clinical Chemistry and Laboratory Medicine, IFCC) gesehen, allerdings war dieser Ausschuss auf unsere Nachfrage der Meinung, dass es derzeit nur von begrenztem Nutzen ist, HbA1c-Messwerte mit einer Dezimalstelle in mmol/mol anzugeben.
Vorschlag für eine pragmatische Lösung
Wenn in Zukunft die Messergebnisse von HbA1c-Messungen mit einer Dezimalstelle in mmol/mol berichtet werden, könnte dies bei einigen Benutzergruppen zu Verwirrung führen. Daher sollte bei der Darstellung der klinischen Befundung weiterhin darauf verzichtet werden. Bei Angaben zu den Ergebnissen bei der Qualitätskontrolle sollten die Messergebnisse des Analysegerätes aber mit einer Dezimalstelle in mmol/mol bzw. bei Angabe in Prozent mit zwei Kommastellen berichtet werden. Dies gilt auch für HbA1c-Messwerte, die für klinische Studien bzw. zu Forschungszwecken verwendet werden, wenn sich diese auf Daten beziehen, die bei der klinischen Routine erfasst werden.
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Erschienen in: Diabetes, Stoffwechsel und Herz, 2026; 35 (3) Seite 183-185
