Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stabilisiert vorerst die Beitragssätze, löst aber keine grundlegenden Finanzierungsprobleme. Diabetologische Schwerpunktpraxen mit hohem DMP-Anteil sind besser geschützt als andere.
Das im Juli noch knapp vor der Sommerpause beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bewirkt zunächst einmal, was es soll. Es stabilisiert (vorläufig) die Beitragssätze der GKV. Es löst aber keines der grundsätzlichen Finanzierungsprobleme der Krankenversicherung. Auch sind viele Punkte in ihrer Auswirkung noch offen, da sie der Ausgestaltung durch den Bewertungsausschuss bedürfen. Daher ist jetzt auch noch nicht klar, in welchem Umfang Arztpraxen mit Umsatzverlusten rechnen müssen.
Klar ist jedoch, dass diabetologische Schwerpunktpraxen von den Auswirkungen weniger betroffen sind als andere Praxen des gleichen Fachgebiets. Je höher der DMP-Anteil am Umsatz, desto robuster ist die Praxis gegen die Reform. Warum ist das so? Das Gesetz setzt vor allem an zwei Stellen an, die Arztpraxen treffen: Erstens sollen Vergütungsanstiege insgesamt stärker gedeckelt werden. Zweitens sollen ab 1. Januar 2027 die EBM-Zuschläge für die Terminvermittlung über TSS bzw. hausärztliche Vermittlung entfallen; das bisher extrabudgetäre Volumen wird in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Direkte Kürzungen von DMP-Vergütungen nennt das Gesetz dagegen nicht. Genau deshalb sind DMP-starke Praxen besser geschützt als Praxen mit hohem Anteil an frei flottierenden fachärztlichen Standard- und Akutfällen.
Praxen im fachärztlichen Sektor werden jedoch einen deutlich höheren Einnahmeverlust zu verzeichnen haben, da die Terminvermittlungszuschläge für DSP im hausärztlichen Sektor so gut wie keine Rolle spielen. Fundierte Aussagen bezüglich der zu erwartenden Effekte sind Stand 10. August 26 noch nicht möglich, da bisher noch keine KV ihre Berechnungen und Empfehlungen bekannt gegeben hat. Wichtig ist, und das sollen die Zahlen zeigen, dass Praxen diabetologischer Fokussierung voraussichtlich eher wenig zu befürchten haben. Das gilt leider nur für die hausärztlichen Praxen, denn die fachärztlichen haben in der Regel eine andere Struktur, meist mehrere Partner mit unterschiedlicher Ausrichtung.
Da in den DMP-Verträgen Vergütungen in Euro vereinbart sind, unterliegen diese zunächst keiner Form einer Abstaffelung des Punktwertes oder einer Budgetierung.
Es erhöht sich aber der Druck auf die verhandelten Preise. Auch müssen wir darauf vorbereitet sein, dass Verträge durch die Kassen gekündigt werden, um geringere Vergütungen durchzusetzen. Das muss nicht zwingend ein Nachteil sein: Eine Neuverhandlung bietet die Chance, bessere und einheitliche Konditionen zu verhandeln. Ein Flickenteppich von 3 000 DMP-Verträgen allein für Typ-1- und Typ-2-Diabetes ist da schädlich. Dies wird sich auch nicht so schnell grundsätzlich ändern. Aber wir können in allen KV-Regionen den gleichen Vertragsentwurf verhandeln. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Vorlage für DMP-Verträge, die sich an den besten Verträgen, die wir bisher haben, orientiert. Die sich daraus ergebenden Forderungen müssen gut und nachvollziehbar begründet werden und sollten bundesweit einheitlich verhandelt werden. Das wird sich nicht ohne Widerstand und auch nicht kurzfristig umsetzen lassen. Die anstehende Einführung des dDMP bietet jedoch einen Ansatzpunkt, dies erstmals umzusetzen, denn Vereinbarungen für digitale DMP und telemedizinische Leistungen können nicht unterschiedlich in einzelnen Regionen getroffen werden.
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Erschienen in: Diabetes-Forum, 2026; 38 (4) Seite 48-49
