Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die frühe Nutzenbewertung der oralen Antidiabetika Empagliflozin und Canagliflozin in Kombination mit Metformin abgeschlossen. Die Pharmaunternehmen konnten dem G-BA nicht nachweisen, dass ihre neuen Medikamente besser sind, als die bereits im Markt bewährten. Weder Empagliflozin noch Canagliflozin/Metformin hat für die Patienten einen Zusatznutzen. Für den bereits überprüften Wirkstoff Dapagliflozin sowie Canagliflozin als Monotherapie konnte in einem früheren Verfahren ebenfalls kein Zusatznutzen festgestellt werden. Bei den drei Wirkstoffen handelt es sich um die Substanzklasse der SGLT2-Hemmer.

"Somit halten auch die neuen Wirkstoffe zur Behandlung von Typ-2-Diabetes einer Überprüfung nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin nicht stand", sagte Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK). "In der medikamentösen Diabetestherapie bleibt der bewährte Wirkstoff Metformin weiterhin das Mittel der ersten Wahl."

Vorherige Wirkstoff-Generation ebenfalls ohne Nutzen für Patienten

Der Bestandsmarktreport der TK kann für keines der Antidiabetika aus der vorherigen Generation (DPP-4-Hemmer) einen patientenrelevanten Zusatznutzen attestieren. Keines der untersuchten Arzneimittel wurde in der Ampel-Bewertung mit "grün" bewertet. Ärzte sollten daher immer im Einzelfall prüfen, ob Patienten wirklich eines der Medikamente aus den beiden neuen Klassen benötigen oder mit den bewährten Wirkstoffen therapiert werden können.

Der Report zeigt zudem, dass Gliptine oftmals außerhalb der Zulassung und der Leitlinien eingesetzt werden. Diese sollen Ärzte nur dann verordnen, wenn sie die bewährten Präparate aus medizinischen Gründen nicht verschreiben können oder ihre Wirkung alleine nicht ausreicht. Dennoch werden sie häufig gleich zu Beginn der Therapie eingesetzt. In Zusammenarbeit mit Professor Dr. Gerd Glaeske bietet die TK eine pharmazeutische Beratung für Ärzte an, die sie auf freiwilliger Basis zu ihrem Verordnungsverhalten informiert.

Kaum Nutzen, hohe Kosten

Obwohl die Pharmaunternehmen für die untersuchten Wirkstoffe keinen patientenrelevanten Zusatznutzen nachweisen können, sind sie deutlich teurer als die bewährten Therapien. Die Unternehmen können im ersten Jahr nach Marktzulassung den Preis für ihre Arzneimittel frei festlegen. Erst wenn das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung vorliegt, wird ein Preis verhandelt.

"Unter Qualitätsaspekten ergeben 'Karenzzeiten' aber keinen Sinn. Denn entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen oder eben nicht", sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. "Gerade in der Diabetestherapie sehen wir, dass nicht jede Neuentwicklung mit echtem medizinischen Fortschritt gleichzusetzen ist. Aus fachlicher Sicht wäre es sinnvoll, dass der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr."



Quelle: TK Techniker Krankenkasse