In einer gemeinsamen Stellungnahme zur geplanten Krankenhausreform fordern der VDBD und der BVKD, multiprofessionelle Behandlerteams mit qualifizierten Diabetesberater:innen DDG als Mindestanforderung zur Abrechnungsfähigkeit diabetesspezifischer DRGs zu verankern.

Eines der heißen gesundheitspolitischen Themen in diesem Jahr ist ohne Frage die geplante Krankenhausreform. Dass etwas geändert werden muss, darüber sind sich eigentlich alle Akteure im Gesundheitswesen einig. Kontrovers hingegen ist das Was und Wie.

Aus Sicht des VDBD als Verband der Diabetesfachkräfte ist es wichtig, endlich die stationäre Diabetesberatung finanziell abzubilden. Bedauerlicherweise wurde es bislang versäumt, im stationären Bereich eine angemessene Strukturanforderung für die Behandlung des Diabetes mellitus als Haupt- oder Begleiterkrankung zu definieren und für eine bedarfsgerechte Finanzierung zu sorgen. Diabetesberater:innen DDG werden in der aktuellen Finanzierung der Krankhausbehandlung nicht berücksichtigt. Es gibt keine personellen Mindestvoraussetzungen, um Diabetes-DRG abzurechnen.

Umfrage

Daher verwundert es nicht, dass in einer aktuellen Umfrage unter Diabetesberater:innen DDG aus dem Mai 2023 zur Diabetesberatung im stationären Setting von den insgesamt 519 teilnehmenden Diabetesfachkräften 38% angaben, der Pflegeleitung zugeordnet zu sein. Zum Vergleich: 45% sind in einer Fachabteilung eingebunden.

Als Arbeitsort wurde in der Umfrage zwischen spezialisierten Kliniken und Akutkrankenhäusern differenziert: 51% der Befragten sind in einem Akut-Krankenhaus mit Diabetesstation oder Diabeteszentrum tätig, 29% in einem Akutkrankenhaus ohne Diabetesstation, nur 6 % in einem spezialisierten Diabetesfachkrankenhaus und knapp 3 % in einem Akut-Krankenhaus mit Kinder- und Jugend-Diabetesstation. Vollzeit und Teilzeitkräfte halten sich die Waage; rund die Hälfte gab an, als Diabetesfachkraft in Vollzeit tätig zu sein.

Bei der Frage nach der Zusammensetzung des Diabetesteams wurde die zentrale Rolle von Diabetesberater:innen DDG in der stationären Diabetesversorgung deutlich. 111 der Befragten gaben an, mindestens eine Diabetesberater:in DDG, 174 Personen mindestens zwei Diabetesberater:innen DDG im Team zu haben und alle anderen nannten drei oder mehr Diabetesberater:innen. Erstaunlich: 58 Diabetesfachkräfte müssen an ihrem Arbeitsplatz ohne Diabetolog:in zurechtkommen.

Inhaltlich gehören Einzelberatung mit 95% Nennung und Gruppenschulung mit 53% Nennung naturgemäß zu den Schwerpunkten der Diabetesberatung im stationären Setting. Nicht weniger wichtig sind technische Einweisungen zu Insulinpen (von 64% der Befragten genannt), zu CGM (58%) und Insulinpumpe (43%).

Zwei Wünsche

Zum Abschluss der Umfrage baten wir die Teilnehmenden zwei Wünsche zu äußern, was sie an ihrer beruflichen Situation ändern würden, wenn das möglich wäre. An erster Stelle stand mit rund 56% eindeutig der Wunsch nach einer höheren Vergütung. Auf Platz 2 der Wunschliste kam mit 34 % das Bedürfnis, mehr Zeit für die Patient:innen zu haben. Mehr oder weniger gleich auf sind die Wünsche nach einer stärkeren interprofessionellen Zusammenarbeit und zusätzlichen qualifizierten Kolleg:innen im Team (siehe Grafik).


Dies alles unterstreicht, dass qualifizierte Diabetesberater:innen DDG Herzstück nicht nur in der ambulanten, sondern auch in der stationären Diabetologie sind. Deren Erhalt und Sicherung muss daher in der geplanten Krankenhausreform Eingang finden! Die gemeinsame Stellungnahme von VDBD und BVKD finden Sie auf den BVKD-Seiten in dieser Ausgabe oder unter www.vdbd.de


Autor:
Dr. Gottlobe Fabisch
Geschäftsführerin VDBD e.V. und VDBD AKADEMIE GmbH


Erschienen in: Diabetes-Forum, 2023; 35 (7/8) Seite 46-47