Ernährungstherapie kann bei vielen ernährungsbedingten Erkrankungen und bei Krankheiten, die diätetische Maßnahmen erfordern, die ärztliche Therapie hilfreich ergänzen. Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen können sie mithilfe der "Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung" empfehlen. Damit haben Patienten und Patientinnen die Möglichkeit, eine (anteilige) Kostenerstattung der ernährungstherapeutischen Leistung bei ihrer Krankenkasse zu beantragen. Das Formular wurde jetzt aktualisiert und ist ab sofort verfügbar.

Die Ernährungstherapie wird von fast allen gesetzlichen Krankenkassen als „Kann-Leistung“ bezuschusst. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Patientinnen und Patienten eine entsprechende ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der Ernährungstherapie vorlegen.

Diese „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ steht jetzt in aktualisierter und überarbeiteter Version allen Ärzten und Ärztinnen zur Verfügung. Die Bescheinigung kann als beschreibbares PDF-Dokument digital oder auch handschriftlich ausgestellt werden. Mit dem ausgefüllten Dokument haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, eine qualifizierte Ernährungsfachkraft aufzusuchen und im Vorfeld die (Teil-)Finanzierung durch ihre Krankenkasse zu beantragen. Das Ausstellen der „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ belastet nicht das Heilmittelbudget.

Zu den qualifizierten Ernährungsfachkräften zählen zertifizierte Diätassistentinnen und Diätassistenten, Oecotrophologen und Oecotrophologinnen oder Ernährungswissenschaftlerinnen und Ernährungswissenschaftler. Sie sind in der jeweiligen Experten- bzw. Fachkräfte-Suche der in der Bescheinigung angegebenen zertifizierenden Verbände und Fachgesellschaften zu finden.

Für eine optimale Versorgung und Betreuung

Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ kann dazu beitragen, die interprofessionelle Zusammenarbeit zu optimieren. Die ergänzende Beratung durch qualifizierte Ernährungsfachkräfte setzt eine eng abgestimmte Kommunikation zwischen Ärzten und Ärztinnen sowie Ernährungsfachkräften voraus.

Das aktualisierte Formular erleichtert es mit zahlreichen Indikationsbeispielen, die Diagnose und den Beratungsauftrag anzugeben. Gleichzeitig mit der Notwendigkeitsbescheinigung können Patienten und Patientinnen Laborbefunde, Befundberichte und der Medikationsplan ausgehändigt werden. So können Beratungs- und Behandlungsverläufe aufeinander abgestimmt werden. somit gewährleistet das Ausstellen der Notwendigkeitsbescheinigung den Einstieg in eine optimale ernährungstherapeutische Versorgung und Betreuung von Patientinnen und Patienten.

Die Bescheinigung ist bundesweit einheitlich und anbieterneutral. An der Erstellung bzw. Überarbeitung waren die maßgeblichen Berufs- und Fachverbände der Ernährungstherapie (VDD, VDOE, VFED, QUETHEB), die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ernährungsmedizin und Ernährungstherapie (AG EMET: BDEM, DAEM, DGEM, VDD, VDOE) beteiligt.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten der Ernährungsberatung und -therapie können der KBV-Servicebroschüre „PraxisWissen Ernährung“ entnommen werden. Die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für die Ernährungstherapie“ steht auf den Websites der beteiligten Berufsverbände und Fachgesellschaften zum kostenfreien Download und zur Verlinkung bereit.


Quelle: Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM) | Redaktion

Redaktion diabetologie-online
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