Diabetes-Forum-Chefredakteur Dr. Martin Lederle hat seine persönlichen Eindrücke vom diesjährigen Diabetes Kongress für das aktuelle Editorial zusammengetragen.

Am 14. April 2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen in namentlicher Abstimmung beschlossen. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde entschärft. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig und tritt, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat, am Tag nach dessen Verkündung im Bundesgesetzblatt ohne Übergangsfrist sofort in Kraft.

Rechtsanwalt Oliver Ebert, ausgewiesener Experte in Sachen "juristische Aspekte in der Diabetologie" hat am 5. Mai 2016 im Rahmen einer Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der DDG ausführlich dazu Stellung genommen, ob und wie sich dieses neue Gesetz auf Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der Zertifizierung als Fußbehandlungseinrichtung der DDG auswirken wird.

Antikorruptionsgesetz: weiter Kooperationsvereinbarung zulässig

Er machte deutlich, dass auch mit dem neuen Gesetz das über die Jahre bewährte Prinzip der Kooperationsvereinbarungen beibehalten werden kann. Seiner Ansicht nach ist es auch nicht erforderlich, gleichzeitig mit verschiedenen Personen einer Profession (z.B. Orthopädieschuhmachermeister oder Podologen) jeweils eine Kooperationsvereinbarung abzuschließen; die Vereinbarung z.B. mit einer podologischen Praxis ist ausreichend, wenn dies sachlich begründet ist.

Wichtig für alle Kooperationsvereinbarungen ist natürlich, dass keine irgendwie geartete "Gegenleistung" erfolgt. Laut Ebert wird man abwarten müssen, wie die Staatsanwaltschaften sich diesem neuen Gesetz annehmen werden.

Leitlinie zum Thema "Diabetes & Autofahren" in Arbeit

Bei meiner beruflichen Tätigkeit muss ich mich täglich mit dem Thema "Kraftfahreignung bei Patienten mit Diabetes mellitus" beschäftigen. Die dafür zu beachtenden Punkte finden sich in Anlage 4 der Fahrerlaubnis–Verordnung. Bei der praktischen Umsetzung dieser Vorgaben sind die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen hilfreich. Zum Thema "Diabetes mellitus" steht in den Begutachtungsleitlinien folgender Satz:

"Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellungsphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist."

Stellen Sie sich bitte einen Patienten vor, der mit einer Erstmanifestation eines Diabetes mellitus und einem HbA1c-Wert von über 10 % zu Ihnen kommt; auf Nachfrage verneint er Sehstörungen. Besteht bei diesem Patienten eine Stoffwechseldekompensation und muss er somit von Ihnen darauf hingewiesen werden, dass er zunächst kein Fahrzeug mehr führen darf? Wenn Sie diese Frage mit "ja" beantworten, dann müssen Sie im nächsten Schritt mit dem Patienten besprechen, wann er wieder eine "ausgeglichene Stoffwechsellage" erreicht hat und somit wieder ein Fahrzeug führen darf.

Dies sind Fragen, die im Praxisalltag nicht immer einfach zu beantworten sind; als Ärzte stehen wir hier aber in der Verantwortung. Die Mitglieder des Ausschusses Diabetes & Soziales der DDG sind dabei, eine Leitlinie zum Thema "Diabetes & Autofahren" zu verfassen. In Berlin wurde über den Stand der Dinge berichtet. Möglicherweise wird diese wichtige Leitlinie noch in diesem Jahr publiziert werden. Ich bin gespannt auf das Ergebnis.

Fortbildungspunkte: Landesärztekammer verschärft Kontrollen

Nach § 95d SGB V bin ich als Ärztlicher Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums zur kontinuierlichen fachlichen Fortbildung verpflichtet. In einem Zeitraum von fünf Jahren muss ich mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Der Diabetes Kongress 2016 war natürlich eine von der Landesärztekammer Berlin zertifizierte Fortbildung. Um die Fortbildungspunkte zu erhalten, mussten sich die ärztlichen Teilnehmer/innen am Donnerstag und Freitag jeweils vormittags und nachmittags an den Ausgabestellen der Zertifikate anstellen.

Offensichtlich besteht die Ansicht, dass sich manche Personen zu Unrecht ihre Fortbildungspunkte "einsammeln" und dass daher die Anwesenheitskontrollen noch engmaschiger erfolgen müssen. Soviel zum Vertrauen gegenüber uns Ärzten/innen.



Autor: Dr Martin Lederle
Diabetes-Forum-Chefredakteur
Wüllener Straße 101
48683 Ahaus
Tel.: 02561 - 992500

Erschienen in: Diabetes-Forum, 2016; 28 (6) Seite 5