Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat seinen Vorbericht zur Überprüfung evidenzbasierter Leitlinien zum Typ-1-Diabetes vorgelegt und darin einige Empfehlungen für mögliche Aktualisierung des DMP identifiziert. Bis Anfang April können nun Stellungnahmen dazu abgegeben werden.

Disease-Management-Programme (DMP) sollen in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, um sie an den jeweiligen Stand des medizinischen Wissens anzupassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat deshalb aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zu Diabetes mellitus Typ 1 recherchiert, deren Empfehlungen zu Kernaussagen zusammengefasst und überprüft, ob sich aus ihnen ein Aktualisierungsbedarf ergibt. Die vorläufigen Ergebnisse liegen nun vor. Bis zum 4. April 2018 können Interessierte Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.

Bei fast allen Versorgungsaspekten Aktualisierung empfohlen

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler konnten 32 Leitlinien in ihre Analyse einbeziehen, aus denen sie insgesamt 2.530 Empfehlungen extrahierten. Diese beziehen sich auf verschiedenste Versorgungsaspekte, wie Diagnostik, Therapie oder die Kooperation der Berufsgruppen, die an der Behandlung beteiligt sind.

Einen möglichen Aktualisierungsbedarf stellt das IQWiG für alle Aspekte des DMP fest. Einzige Ausnahme bildet die „Kooperation der Versorgungssektoren“ bei Erwachsenen. Zu einem Thema beinhalten die Leitlinien inzwischen Empfehlungen, das im DMP bislang noch gar nicht angesprochen wird. Dabei geht es um das Krankheitsmanagement von muslimischen Patientinnen und Patienten im Fastenmonat Ramadan.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Den vorläufigen Berichtsplan für dieses vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragte Projekt hatte das IQWiG im Februar 2017 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im Mai 2017 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.



Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)