Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxen, die von der Hochwasser-Katastrophe betroffen sind, wichtige Informationen zusammengestellt. Auch die Möglichkeiten für Geld- und Sach-Spenden werden aufgeführt.

Der Starkregen und das daraus resultierende Hochwasser der vergangenen Woche hat in den betroffenen Gebieten schwerwiegende Schäden hinterlassen – auch im medizinischen Bereich: Praxisräume wurden zerstört, die reguläre medizinische Versorgung ist zusammengebrochen, Patientinnen und Patienten sind unversorgt.

Infos und Hinweise für die Soforthilfe

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat schnell reagiert und für betroffene Praxen auf ihrer Website wichtige Informationen und Hinweise für die Soforthilfe zusammengetragen:

  • Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert über betroffene Gebiete, Sonderkredite und Spenden und stellt wichtige Telefonnummern zur Verfügung: www.bbk.bund.de
  • Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz bittet betroffene Ärztinnen und Ärzte, sich persönlich mit der Kammer in Verbindung zu setzen. Wer medizinische Sachspenden hat, kann sich gerne per Mail bei der LÄK melden. Die LÄK hilft bei der Vermittlung. Vom Hochwasser Betroffene werden gebeten, sich zu melden, damit Hilfsmöglichkeiten angeboten werden können (Ansprechpartnerin: Frau Ines Engelmohr Tel: 06131 28822-25, Fax 06131 28822-8625, Mobil 0049-170-4771471, Mail: engelmohr@laek-rlp.de): www.laek-rlp.de
  • Die Landesärztekammer Nordrhein stellt Informationen bereit, wie nun mit beschädigten oder zerstörten Patientenakten zu verfahren ist: www.aekno.de
  • Auf den Seiten der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein finden Sie Informationen zu Themen wie Abschlagszahlungen, Mengenbegrenzung, Schutzschirm und beschädigten Akten sowie zu Wirtschaftlichkeitsregressen aufgrund nicht gekühlter Impfstoffe oder Praxisschließungen: www.kvno.de
  • Die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) bietet Informationen für Praxen an und informiert über Sofortmaßnahmen der KV: www.kv-rlp.de
  • Eine Checkliste „Hochwasser – was jetzt?“ stellt das Magazin „up – Unternehmen Praxis“ bereit. Lesen Sie dort, welche Dokumente in jeden Notfall-Ordner gehören, wer für Schäden aufkommt und wie die Schadensmeldungen erfolgen sollten: www.up-aktuell.de
  • Zudem weist die DDG darauf hin, sich direkt an den Fachverband zu wenden, wenn durch die Hochwasser-Katastrophe Weiterbildungen unterbrochen wurden oder Unterlagen verloren gegangen sind: www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de

Möglichkeiten für Spenden


Spendenkonto der Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein für betroffene Praxen:
Empfänger: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
IBAN: DE84 3006 0601 0031 4179 16
Verwendungszweck: Spendenkonto Fluthilfe

Ab einem Spendenbetrag von 300 Euro erhalten Sie von der KVNO eine Spendenquittung. Bei geringeren Beträgen reicht der Kontoauszug ihrer Bank als Nachweis aus.


Spendenkonto der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz für betroffene Praxen:
Empfänger: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
IBAN: DE74 5519 0000 0654 2750 31
BIC: MVBMDE55
Verwendungszweck: Hochwasser

Die Landesärztekammer kann ab einem Betrag von 300 Euro eine Spendenquittung ausstellen. Bei geringeren Beträgen reicht der Kontoauszug mit dem Verwendungszweck „Hochwasser“ als Nachweis aus.


Spendenkonto der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz für betroffene Praxen:
Empfänger: KV RLP
IBAN: DE83 3006 0601 0042 1510 81
Verwendungszweck: Spende Flutkatastrophe

Ab einem Betrag von 300 Euro stellt die KV RLP eine Spendenquittung aus. Bei geringeren Beträgen reicht der Kontoauszug als Nachweis aus.


Quelle: Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) | Redaktion