Künftig soll eine noch breitere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen vor einer Amputation bei einem Diabetischen Fußsyndrom eine Zweitmeinung als GKV-Leistung erbringen dürfen, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit.

Patientinnen und Patienten, die vor der Entscheidung über eine Amputation bei einem diabetischen Fußsyndrom eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, haben künftig eine noch breitere Auswahl an ärztlichen Fachdisziplinen, die eine Zweitmeinung als GKV-Leistung erbringen dürfen, teilt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Der G-BA hat seinen noch nicht in Kraft getretenen Beschluss aus dem April 2020 zu diesem neuen Zweitmeinungsverfahren noch einmal ergänzt.

Zweitmeinung kann künftig auch von Fachärztinnen und -ärzten aus Orthopädie und Chirurgie eingeholt werden

Als Zweitmeiner/innen kommen künftig auch Fachärztinnen und -ärzte aus den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie in Frage. Zudem gilt eine weitere Qualifikationsvoraussetzung: Zweitmeiner/innen müssen in den letzten 5 Jahren vor ihrer Antragstellung durchschnittlich 30 Patientinnen und Patienten mit diabetischem Fußsyndrom jährlich und in einem multidisziplinären Setting behandelt oder zumindest mitbehandelt haben (hier sind Beratungen, Konsile oder Gutachten mit eingeschlossen).

Auch nichtärztliche Berufsgruppen können hinzugezogen werden

Bei Bedarf können auch nichtärztliche Berufsgruppen wie zum Beispiel Podologinnen und Podologen oder Orthopädieschuhmacherinnen und Orthopädieschuhmacher hinzugezogen werden.

Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.



Quelle: G-BA aktuell vom 29. März 2021