„Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben“, heißt es in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Diabetes mellitus Typ 1 oder Typ 2 kann im Laufe der Erkrankungszeit Folgen für die Augen haben, welche die soziale Teilhabe einschränken und die täglich notwendige Therapie erschweren: Bis zu einem Drittel aller Menschen mit Diabetes Typ 2 weisen bereits bei ihrer Diagnose eine leichte Veränderung der Netzhaut auf.

Diabetes-Hilfsmittel bisher überwiegend nur für sehende Menschen geeignet

Menschen mit Diabetes sind gefährdet, im Laufe ihrer Erkrankung eine „diabetische Retinopathie“ zu entwickeln. Denn dauerhaft erhöhte Blutzuckerwerte können die feinen Blutgefäße der Netzhaut irreparabel schädigen. Das Sehvermögen bleibt in der frühen Phase meist unbeeinträchtigt. Erst im fortgeschrittenen Stadium macht sich die Folgeerkrankung bemerkbar.

„Lässt das Sehvermögen nach, sinken auch die Möglichkeiten sozialer Teilhabe und Eigenständigkeit im Alltag sehbehinderter und blinder Menschen rapide“, sagt Diana Droßel, stellvertretende Vorsitzende von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe, Diabetesberaterin und selbst an Typ-1-Diabetes erkrankt sowie seit 1982 erblindet. „Die bei Diabetes für die tägliche Selbsttherapie notwendigen Blutzuckermessgeräte, Insulinpumpen, Insulinpens, Blutglukosemesssysteme, solche zum kontinuierlichen Glukosemonitoring oder diabetesbezogene Apps sind derzeit überwiegend nur für sehende Menschen geeignet.“

Größere Eigenständigkeit für Betroffene durch barrierefreie Medizintechnik

Betroffene benötigen zum Blutzuckermessen und für Insulingaben ständig Assistenz durch Pflegedienste oder Angehörige. „Dabei könnten sie mit standardmäßig programmierten Apps eigenständig sein. Die Messwerte und Insulindosen werden heute schon per Bluetooth an unsere Smartphones übermittelt und diese besitzen neben Vergrößerungseinstellungen auch die Sprachausgabe VoiceOver oder TalkBack“, erklärt Diana Droßel. Technologisch ist die Barrierefreiheit vorhanden: „Bei Apps muss man bei der Programmierung nur die Grundanforderungen der Betriebssysteme berücksichtigen“, so die Diabetesberaterin.

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„Ab dem 23. September 2018 sind öffentliche Stellen dazu verpflichtet, digitale Produkte wie Apps und Webseiten (Personalausweis, Krankenakte, Elster) barrierefrei anzubieten. Leider haben Medizintechnikhersteller noch eine Übergangsfrist bis sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, neue Produkte barrierefrei herzustellen.“ Auch Aktionen zur Barrierefreiheit wie „Sehbehindert im Museum“ anlässlich des Sehbehindertentags [6. Juni] gibt es noch viel zu wenige.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen vereinbaren

Um Sehbehinderungen und Blindheit bei Diabetes vorzubeugen, sollten sowohl Menschen mit Typ-1- als auch mit Typ-2-Diabetes regelmäßig zur Augenkontrolle gehen. Früh erkannt, lassen sich irreversible Veränderungen der Netzhaut aufhalten. Menschen mit Typ-1-Diabetes sollten ab dem fünften Erkrankungsjahr eine Netzhautuntersuchung nach vorheriger Pupillenerweiterung erhalten. Bei Menschen mit Diabetes Typ 2 sollte sofort nach der Diabetes-Diagnose die Netzhaut untersucht werden.

Liegen noch keine Schädigungen an der Netzhaut vor und bestehen keine allgemeinen Risiken wie ein erhöhter Langzeitblutzuckerwert oder Bluthochdruck, werden Kontrolluntersuchungen alle zwei Jahre empfohlen. Bei hohem Risiko sind jährliche Untersuchungen wichtig. Bei bereits bestehender Retinopathie können die Untersuchungsabstände auch individuell kürzer als jährlich sein.


Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe