Können nur mit einem Stern gekennzeichnete ICD-Codes Komplikationen/Manifestationen des Diabetes im Sinne der Kodierrichtlinien sein? Diese Frage wollte eine AOK vom Bundessozialgericht grundsätzlich geklärt wissen. Das BSG winkte jedoch ab – und bestätigte damit die DRG-Abrechnung der Diabetes-Klinik. Streitwert: 824 Euro.

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