In Deutschland gilt bislang eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regelung in einem Urteil nun für rechtswidrig erklärt, da es den freien Warenverkehr in der EU zuwiderlaufe und damit gegen EU-Recht verstoße.
Nach einem Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute verkündet hat, verletze die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschalnd geltenes EU-Recht. Diese Regelung bewirke eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs, da sie Apotheken im EU-Ausland den Zugang zum deutschen Markt im Vergleich zu inländischen Anbietern erschwere.
Eine Beschränkung des freien Warenverkehrs für rezeptpflichtige Arzneimittel könne zwar prinzipiell mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, hieß es in der Urteilsbegründung der EuGH-Richter in Luxemburg, die Preisbindung nach derzeitiger deutscher Art sei hierfür jedoch nicht das probate Mittel.
Dem Urteil ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) voraus. Diese hatte moniert, dass eine Vereinbarung zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und einer niederländischen Versandapotheke die deutsche Preisbindung unterlaufe: Die Mitglieder der Selbsthilfeorganisation erhielten beim Kauf von Parkinson-Medikamenten Boni vom Versandhändler.
von Redaktion diabetologie-online.de
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