Das "Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen" ist in Kraft getreten. Seither gibt es die neuen Straftatbestände der "Bestechlichkeit" bzw. "Bestechung" im Gesundheitswesen. Obwohl die neuen Regelungen ohne Übergangsfristen in Kraft getreten sind und auch schon seit längerem bekannt waren, sind sich viele Praxen noch gar nicht über die damit verbundenen Konsequenzen bewusst.

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